Samstag, 30. April 2011

Wieviel braucht e. Mensch z. gegenwärtigen Zeitpunkt z. Leben u. damit z. Wahrung seiner grundgesetzlichen Rechte nach Art.1, Art.2 sowie Art.3?


Wieviel braucht ein Mensch zum gegenwärtigen Zeitpunkt zum Leben

und damit zur Wahrung seiner grundgesetzlichen Rechte nach Art.1, Art.2 sowie Art.3?

[Der Sozialticker]
http://www.sozialticker.com/wieviel-braucht-ein-mensch-zum-gegenwaertigen-zeitpunkt-zum-leben-und-damit-zur-wahrung-seiner-grundgesetzlichen-rechte-nach-art1-art2-sowie-art3_20110429.html
 

Diese Frage stellte sich schon einmal im Februar des vergangenen Jahres und wurde von Lutz Hausstein umfassend beantwortet. Nun ergaben sich neue Zahlen und so wird der Sozialticker diese Zahlen - mit freundlicher Zustimmung von Herrn Hausstein der Öffentlichkeit präsentieren.

Kurze Anmerkung vom Autor:

… die aktuelle Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um 5 Euro ist eine Farce. Sie erfüllt weder das vom BVerfG geforderte Transparenz- noch das Bedarfsgerechtigkeitskriterium.

In Fortführung der Anfang Februar 2010 veröffentlichten Untersuchung "

Was der Mensch braucht" (http://www.sozialticker.com/empirische-analyse-zur-hoehe-einer-sozialen-mindestsicherung-auf-der-basis-regionalstatistischer-preisdaten_20100203.html) habe ich eine erneute empirische Untersuchung zu einer realitätsgerechten Regelsatzhöhe durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung habe ich als Anlage dieser Nachricht beigefügt. (Hausstein)

Hier die ganze Studie: 

Hausstein, Empirische Analyse zur Höhe einer sozialen Mindestsicherung, Stand 03/11 (pdf) http://www.sozialticker.com/anlagen/was-der-mensch-braucht-2011.pdf

Quelle: Leserzuschrift an Sozialticker … veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung von L. Hausstein (Autor)



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