Hartz IV: Kommission wollte 511 Euro Regelsatz Peter Hartz: Kommission plante 511 Euro ALG II- Regelsatz[via gegen-hartz.de]
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Der Namensgeber und Mitgestalter von Hartz IV, Peter Hartz, sagte in einer aktuellen ARD Reportage mit dem Titel "Auf der Suche nach Peter Hartz", dass in den ursprünglichen Vorschlägen der Hartz-Kommission ein Eckregelsatz von 511 Euro angedacht war. Im Jahre 2002 habe darüber bei allen Teilnehmern der Kommission großes Einvernehmen geherrscht, dass ein menschenwürdiges Existenzminimum gewahrt bleiben müsse.
Seit der Einführung der sogenannten Arbeitsmarktreform Hartz IV wird hierzulande über die Höhe der Regelleistungen kontrovers und zum berechtigterweise heftig gestritten. Höhepunkt dieser Debatte war schließlich das Urteil des obersten deutschen Verfassungsgerichtes im Februar 2010.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass der berechnete Eckregelsatz für Kinder und Erwachsene gegen die Deutsche Verfassung verstößt, da die Berechnungsgrundlage nicht nachvollziehbar sei.
Wie im Anschluss die schwarz-gelbe Bundesregierung das Urteil umsetzte, ist hinreichend bekannt. Zahlreiche unabhängige Rechtsexperten sagen, die heute vorgelegten Berechnungen sind noch immer weitestgehend politisch motiviert und damit nicht Verfassungskonform. Auch heute laufen zahlreiche Regelsatz-Klagen. Sozialverbände und Gewerkschaften haben ihrerseits Studien vorgelegt, die Hartz IV noch immer als verfassungswidrig entlarven.
Bis allerdings der Regelsatz erneut in Karlsruhe landet, ist noch ungewiss. Es könnten wieder einige Jahre ins Land gehen, bis sich die Kläger durch alle Instanzen geklagt haben. Und auch dann wird die Politik wieder Wege finden, um die Höhe der Sozialleistungen so gering wie möglich zu halten.Hartz-Kommission hatte einen Regelsatz in Höhe von 511 Euro angedacht
Der Namensgeber und Mitgestalter von Hartz IV, Peter Hartz, sagte in einer aktuellen ARD Reportage mit dem Titel "Auf der Suche nach Peter Hartz", dass in den ursprünglichen Vorschlägen der Hartz-Kommission ein Eckregelsatz von 511 Euro angedacht war. Im Jahre 2002 habe darüber bei allen Teilnehmern der Kommission großes Einvernehmen geherrscht, dass ein menschenwürdiges Existenzminimum gewahrt bleiben müsse.
Zehn Jahre nach dem "Einvernehmen" liegt die Höhe des Hartz IV Eckregelsatzes bekanntlich bei 374 Euro. Demnach sind die Regelleistungen noch immer 137 Euro niedriger, als dies von Peter Hartz angedacht war.Ist die Äußerung von Peter Hartz in der ARD Dokumentation eine Schutzbehauptung oder warum wurde kein menschenwürdiger Regelsatz damals geschaffen? Auf welcher Grundlage hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung unter der Führung von Gerhard Schröder (SPD) und Joschka Fischer (Grüne) die Hartz 4-Regelsatz-Konzepte verworfen? (sb)
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