„Arbeitnehmerüberlassung“, so heißt es neutral im Amtsdeutsch. In der Realität hat das für die Betroffenen nur allzuoft Dumpinglöhne, miserable Arbeitsbedingungen und die Aushebelung von Flächentarifverträgen zur Folge. Arbeitnehmerüberlassung heißt, dass ein Verleiher und ein Entleiher einen Vertrag über eine Arbeitskraft schließen. Rechte und Pflichten, Soll und Besoldung werden festgelegt. Dass hinter dieser Arbeitskraft ein Mensch steht, wird dabei gerne durch betriebswirtschaftliche Rationalität verdrängt. Arbeitnehmerüberlassung heißt umgangssprachlich auch Leiharbeit oder Zeitarbeit, und klingt dann weit weniger neutral.
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