Pressemitteilung von Dienstag, 12. April 2011
Kreis Borken
"Wir wollen den Öffentlichen Personennahverkehr nicht nur dem freien Spiel der Kräfte überlassen"Kreis Borken
Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Bauen des Kreistages beriet über Auswirkungen des RVM-UrteilsKreis Borken. Der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Bauen des Kreistages hat am Montag, 11. April, über die Auswirkungen des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur Direktvergabe von Busverkehrsleistungen an die Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) beraten.
Unter dem Vorsitz von Dietmar Eisele (Bündnis 90/Die Grünen) informierten sich die Mitglieder des Gremiums über die aktuelle Situation und mögliche Reaktionen auf das Urteil. Gesellschafter der RVM sind die vier Münsterlandkreise, die Stadt Münster und einige Kommunen in den Kreisen. Über die Westfälische Verkehrsgesellschaft (WVG) als gemeinsame Managementgesellschaft steht die RVM mit weiteren kommunalen Verkehrsgesellschaften im Verbund.
"Die Politik steht jetzt vor großen Herausforderungen", betonte der Verkehrsdezernent des Kreises, Dr. Hermann Paßlick.
"Wir sind weiterhin gewillt, einen Teil des regionalen Öffentlichen Personennahverkehrs in kommunaler Verantwortung zu betreiben."
Dafür seien aber möglicherweise Veränderungen in der Struktur der kommunalen Verkehrsunternehmen erforderlich.
Das OLG Düsseldorf hatte in seinem Urteil vom 2. März 2011 dem Kläger, einem Busunternehmen aus dem Kreis Steinfurt, Recht gegeben. Dieses sah sich durch die Direktvergaben an die RVM benachteiligt. Das Gericht sah vor allem zwei Probleme. Zum einen verstoße die Vergabe von mehr als 50 Prozent der Leistungen an die RVM gegen das ÖPNV-Gesetz NRW.
Zum anderen stehe die gemeinsame Geschäftsführung der RVM sowie der benachbarten Verkehrsgesellschaft Kreis Unna (VKU), der Regionalverkehr Ruhr-Lippe im Hochsauerlandkreis und im Kreis Soest (RLG) im Konflikt zu einer EU-Verordnung.
Diese schreibt vor, dass Unternehmen, die im eigenen Bereich von Direktvergaben profitieren, diese gute Position nicht für Bewerbungen in Nachbargebieten nutzen dürfen.
Wie es genau weitergehen wird, darüber beraten die betroffenen Kommunen zurzeit gemeinsam mit der Westfälischen Verkehrsgesellschaft (WVG), in deren Händen die Geschäftsführung der einzelnen Verkehrsunternehmen liegt. WVG-Geschäftsführer André Pieperjohanns und ein Jurist informierten die Ausschussmitglieder über verschiedene Alternativen, die sich zum Teil noch in der rechtlichen Prüfung befinden.
Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis und wird sich in seinen nächsten Sitzungen weiter mit dem Thema beschäftigen.
"Der Öffentliche Personennahverkehr ist eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Deshalb wollen wir ihn nicht nur dem freien Spiel der Kräfte überlassen", betonte Dr. Hermann Paßlick.Pressekontakt: Andrea Hertleif, Tel.: 0 28 61 / 82 - 21 09Kontaktdaten:
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