Gesundheitsgewerkschaft Medsonet ist nicht tariffähig
In mehr als 100 Kliniken und Einrichtungen der Gesundheitsbranche müssen neue Tarife abgeschlossen werden - die bisherigen Haustarife sind nach einem Urteil des Hamburger Arbeitsgerichts ungültig.
Die Tarifverträge waren mit der Arbeitnehmervereinigung "Medsonet. Die Gesundheitsgewerkschaft" geschlossen worden - diese ist jedoch nicht tariffähig, wie jetzt die Richter urteilten.
Die Gewerkschaft Ver.di hatte immer wieder die arbeitgeberfreundliche Haltung der 2008 gegründeten Gewerkschaft, die Mitglied des Christlichen Gewerkschaftsbundes ist, kritisiert.
Erste Tarifverträge im Dezember für ungültig erklärt
Panorama hat seit 2007 immer wieder über die Problematik der Christlichen Gewerkschaften berichtet. Im Dezember 2010 hatte das Bundesarbeitsgericht bereits die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PersonalService-Agenturen (CGZP) für nicht tariffähig erklärt.
Hunderte mittelständische Zeitarbeitsfirmen (http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/menschen_und_schlagzeilen/leiharbeit127.html) müssen nun für über fünf Jahre rückwirkend höhere Sozialbeiträge für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nachzahlen. Die Tarifverträge der CGZP seien von Beginn an unwirksam gewesen.
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