Freitag, 18. Februar 2011

Gericht gesteht Neonazis drei Kundgebungen zu [via Sächsische Zeitung]

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Gericht gesteht Neonazis drei Kundgebungen zu

Die Beschränkung der Rechten auf einen Treffpunkt ist vom Dresdner Verwaltungsgericht zurückgewiesen worden. Nun könnte es Aufmärsche in der Innenstadt, in Prohlis und Cotta geben. Ob die Stadt gegen den Entscheid vorgeht, soll am Abend klar sein.

Neonazis sollen an diesem Samstag an drei unterschiedlichen Orten in Dresden aufmarschieren dürfen. Die Polizei stellt das vor große Probleme. Foto: Robert Michael

Dresden. Die Polizei gerät im Konflikt um die Neonazi-Aufmärsche an diesem Sonnabend in Dresden zwischen die Fronten. Nach einer Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichtes dürfen sich die Rechtsextremen wie von ihnen beantragt an drei unterschiedlichen Plätzen in Dresden versammeln. An einem der Orte soll es einen Marsch geben. Bis zum Nachmittag hatte die Stadt noch nicht entschieden, ob sie Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegt. Wenn es bei dem Urteil bleibt, hat die Polizei eine logistische Meisterleistung zu erbringen.

Die Größe der Aufgabe wird an den erwarteten Teilnehmerzahlen deutlich. Die Polizei rechnet mit etwa 4.000 Rechtsextremen aus Deutschland und dem Ausland. Zudem werden bis zu 20.000 Gegendemonstranten aus allen Teilen Deutschlands erwartet. Das Ziel des Bündnisses "Dresden nazifrei" ist es, die Aufzüge zu blockieren. Sprecher kündigten zuletzt immer wieder an, dabei keine Eskalation mit der Polizei zu suchen. Allerdings erwartet die Einsatzleitung auch etwa 3.000 Linksautonome in der Stadt. Die Polizei ist mit einem Großaufgebot vor Ort, um beide Lager trennen. Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) appellierte, ohne Gewalt zu demonstrieren.
Sorge vor Gewalttätern



Die Dresdner Polizei hatte schon zuvor darauf verwiesen, dass Versammlungen an mehreren Orten nur schwer abzusichern sind. Da am Samstag brisante Bundesliga-Spiele anstehen, könne die Polizei nicht unbegrenzt auf Beamte aus anderen Bundesländern zurückgreifen. „Die Gefahr, dass von beiden Seiten gewalttätig vorgegangen wird, ist sehr hoch“, sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, im „Tagesspiegel“ und sprach von einer „außerordentlich schwierigen Situation für die Polizei“. Bereits seit dem Mittag läuft der Einsatz. So werden an den möglichen Demoorten der Neonazis - derzeit wohl in Cotta, der Innenstadt und in Prohlis - Gitter bereitgestellt.


DGB-Aktion in Altstadt verboten
Während Parteien, Gewerkschaften und zahlreiche Vereine zum friedlichen Widerstand gegen die Neonazis aufriefen, entzündete sich zugleich eine Debatte über die Auslegung von Grundrechten. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte seine Eilentscheidung zu den Aufmärschen im Kern mit dem hohen Rechtsgut der Versammlungsfreiheit begründet. Behördliche Maßnahmen müssten sich primär gegen die Störer einer genehmigten und friedlichen Versammlung richten. Stadt und Polizei müssten ihr Trennungskonzept konsequent durchsetzen.
„Leider verkennt das Gericht erneut das Grundrecht auf Gegendemonstrationen in Sicht- und Hörweite“, erklärte der Jurist und Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi (Grüne). Der Deutsche Gewerkschaftsbund Sachsen protestierte gegen die Verlegung ihrer bereits genehmigten Mahnwache auf die andere Elbseite. „Niemals werden wir eine Einschränkung unserer demokratischen Rechte hinnehmen“, sagte die DGB-Chefin Iris Kloppich. Der DGB prüft, gegen den Entscheid vorzugehen. Abgesagt ist zudem die Veranstaltung der TU Dresden "Unser Campus" im Zeichen von Toleranz.






Neben der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) hatten zwei Privatleute Versammlungen der Rechten angemeldet. Zwischenzeitlich lag auch eine Anmeldung der NPD-Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten vor. Laut NPD wurde die aber Anfang Februar zurückgezogen. Die Stadt Dresden hatte aus Sicherheitsgründen die drei Versammlungen der Rechten zu einer Kundgebung in Dresden-Cotta ohne Marsch zusammengelegt und dafür einen Versammlungsleiter ernannt. Dagegen gingen die Rechtsextremen erfolgreich juristisch vor. (dpa/szo)
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