Freitag, 11. März 2011

Privatschulen: Außer Kontrolle (...) tatsächlich werden Privatschulen aber kaum überprüft [#genial]


Privatschulen: Außer Kontrolle

(Nachdenkseiten)


Die hohen Schulgelder sind offiziell mit dem Gesetz nicht vereinbar, tatsächlich werden Privatschulen aber kaum überprüft. Kritiker befürchten, diese Einrichtungen könnten einen Keil in die Gesellschaft treiben.

Genehmigt werden dürfen Privatschulen nur, wenn "eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird" (Art. 7, Abs. 4, Grundgesetz). Mit anderen Worten: Schulen, die sich nur Eltern mit prall gefüllter Geldbörse leisten können, dürfte es eigentlich gar nicht geben.

 

Doch die Antworten, die Wagner dazu von der Landesregierung auf eine Große Anfrage erhielt, und Recherchen der Frankfurter Rundschau lassen den Schluss zu, dass diese es mit dem so genannten Sonderungsgebot nicht sonderlich genau nimmt.

Wie hoch das Schulgeld einer Privatschule ist, wird regelmäßig nur einmal geprüft: bei deren Gründung. Spätere Erhöhungen muss die Schule selbst anzeigen.

 

Tut sie das nicht, ist es weitgehend dem Zufall überlassen, ob das der Schulaufsicht zu Ohren kommt. Zwar könnte der Schule dann die Genehmigung entzogen werden. Tatsächlich ist bis jetzt noch nie die Genehmigung wegen einer zu hohen Forderung von Schulgeld widerrufen worden, wie das Kultusministerium auf Anfrage mitteilt.

Bei Ergänzungsschulen wie der Strothoff International School oder der Internationalen Schule in Frankfurt-Sindlingen erfasst der Staat überhaupt nicht die Höhe des Schulgeldes. Diese Schulen bewegen sich außerhalb des öffentlichen Schulwesens und dürfen Elternbeiträge in beliebiger Höhe festsetzen.

 

Vom Staat erhalten sie kein Geld.

Privatschulen: Außer Kontrolle

Quelle: FR

http://www.fr-online.de/rhein-main/ausser-kontrolle/-/1472796/7939738/-/index.html


110311_privatschulen_ausser_ko

Posted via email from Daten zum Denken, Nachdenken und Mitdenken

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen