Pressemitteilung von Montag, 7. März 2011
Landeshauptstadt MagdeburgBriefwahllokal schon gut besucht
Landtagswahl und Bürgerentscheid am 20. MärzSeit dem 28. Februar kann in der Briefwahlstelle bereits gewählt werden. "Bisher haben für die Landtagswahl 9.003 und für den Bürgerentscheid 8.966 Wählerinnen und Wähler von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht", zieht Kreiswahlleiter Holger Platz eine Zwischenbilanz. Derzeit werden die Wahlhelfer geschult und die Wahllokale vorbereitet.Alle Wahlberechtigten sollten inzwischen ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. "Wir haben beide Wahlbenachrichtigungen - für die Landtagswahl und für den Bürgerentscheid - mit einem Brief verschickt. Auf der Vorderseite des Schreibens befindet sich die Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl, auf der Rückseite die Wahlbenachrichtigung für den Bürgerentscheid", erläutert Holger Platz. "Wer nur zum Bürgerentscheid wahlberechtigt ist - das sind alle Magdeburger, die am Wahltag mindestens 16, aber noch keine 18 Jahre alt sind - hat nur eine Wahlbenachrichtigung für den Bürgerentscheid erhalten."Aus der Wahlbenachrichtigung ist die Adresse des Wahllokals zu ersehen, das der/die Wahlberechtigte aufsuchen soll. Ein aufgedrucktes Rollstuhl-Symbol zeigt an, ob es für Rollstuhlfahrer geeignet ist. "Behinderten, die auf ihrer Wahlbenachrichtigung kein solches Symbol finden und die nicht per Briefwahl wählen möchten, teilt die Briefwahlstelle auf Anfrage mit, wo sich in ihrem Wahlkreis ein geeignetes Wahllokal befindet. Dort können Behinderte dann mit ihrem Wahlschein wählen." Ein Verzeichnis der behindertengerechten Wahllokale ist auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt abrufbar.Die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen ist weiterhin möglich. Das kann schriftlich, zum Beispiel unter Verwendung des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrags, per Telefax unter 5 40 28 21 oder per E-Mail unter der Adresse wahlamt@magdeburg.de erfolgen.Dabei müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift der Wahlberechtigten sowie die gegebenenfalls abweichende Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen, angegeben werden. Außer beim Versand per E-Mail ist der Antrag durch die antragstellende Person eigenhändig zu unterschreiben. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.Selbstverständlich können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auch persönlich in der Briefwahlstelle, Katzensprung 2, beantragt werden. Sie ist wie folgt geöffnet:montags und mittwochs von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
sowie am Freitag vor den Wahlen (18. März) auch von 13.00 bis 18.00 Uhr.Die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen ist bis Freitag vor der Wahl (18. März), 18.00 Uhr, möglich. Nur im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.Wer zur Landtagswahl 2011 durch Briefwahl wählen will, erhält außer dem Wahlschein folgende Briefwahlunterlagen:
- einen amtlichen Stimmzettel des zutreffenden Wahlkreises (10 bis 13),
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
- einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,
- ein Merkblatt für die Briefwahl.Für den Bürgerentscheid erhalten die Magdeburgerinnen und Magdeburger neben Wahlschein und Stimmzettel auch einen grauen und einen hellblauen Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt."Wer für beide Abstimmungen Briefwahlunterlagen anfordern will, muss dafür auch zwei Anträge ausfüllen", erläutert Kreiswahlleiter Platz. "Der Antrag für den Bürgerentscheid befindet sich auf der Rückseite des Antrages für die Landtagswahl."Wer die Möglichkeit der Briefwahl nutzt, muss dafür sorgen, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr im Wahlamt eingeht.Die 157 Wahllokale in den vier Magdeburger Wahlkreisen sind am 20. März von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Welches Wahllokal aufgesucht werden muss, ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. "Nur dort ist der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis eingetragen", erklärt Kreiswahlleiter Holger Platz. "Wer ein anderes Wahllokal aufsuchen möchte, muss dafür einen Wahlschein beantragen." Dies ist in der Briefwahlstelle bis 18. März, 18.00 Uhr möglich.Zur Stimmabgabe für den Bürgerentscheid erhalten die Wahlberechtigten im Wahllokal einen separaten Stimmzettel. Die Wahlurne zum Einwerfen des ausgefüllten Stimmzettels wird entsprechend gekennzeichnet. Weitere Informationen zum Bürgerentscheid sind im Internet unter www.magdeburg.de zu finden.Die Auszählung der Stimmen nach Schließung der Wahllokale am Wahlabend um 18.00 Uhr ist öffentlich, ebenso die Auszählung der Briefwahlstimmen im Rathaus. Zuerst werden die Stimmen für die Landtagswahl ausgezählt, danach die Stimmen zum Bürgerentscheid.Kontaktdaten:
Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 69
FAX: (03 91) 5 40 21 27
E-Mail: presse@magdeburg.de
URL: www.magdeburg.de
Pressemitteilung von Montag, 7. März 2011
Landeshauptstadt MagdeburgBriefwahllokal schon gut besucht
Landtagswahl und Bürgerentscheid am 20. MärzSeit dem 28. Februar kann in der Briefwahlstelle bereits gewählt werden. "Bisher haben für die Landtagswahl 9.003 und für den Bürgerentscheid 8.966 Wählerinnen und Wähler von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht", zieht Kreiswahlleiter Holger Platz eine Zwischenbilanz. Derzeit werden die Wahlhelfer geschult und die Wahllokale vorbereitet.Alle Wahlberechtigten sollten inzwischen ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. "Wir haben beide Wahlbenachrichtigungen - für die Landtagswahl und für den Bürgerentscheid - mit einem Brief verschickt. Auf der Vorderseite des Schreibens befindet sich die Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl, auf der Rückseite die Wahlbenachrichtigung für den Bürgerentscheid", erläutert Holger Platz. "Wer nur zum Bürgerentscheid wahlberechtigt ist - das sind alle Magdeburger, die am Wahltag mindestens 16, aber noch keine 18 Jahre alt sind - hat nur eine Wahlbenachrichtigung für den Bürgerentscheid erhalten."Aus der Wahlbenachrichtigung ist die Adresse des Wahllokals zu ersehen, das der/die Wahlberechtigte aufsuchen soll. Ein aufgedrucktes Rollstuhl-Symbol zeigt an, ob es für Rollstuhlfahrer geeignet ist. "Behinderten, die auf ihrer Wahlbenachrichtigung kein solches Symbol finden und die nicht per Briefwahl wählen möchten, teilt die Briefwahlstelle auf Anfrage mit, wo sich in ihrem Wahlkreis ein geeignetes Wahllokal befindet. Dort können Behinderte dann mit ihrem Wahlschein wählen." Ein Verzeichnis der behindertengerechten Wahllokale ist auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt abrufbar.Die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen ist weiterhin möglich. Das kann schriftlich, zum Beispiel unter Verwendung des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrags, per Telefax unter 5 40 28 21 oder per E-Mail unter der Adresse wahlamt@magdeburg.de erfolgen.Dabei müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift der Wahlberechtigten sowie die gegebenenfalls abweichende Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen, angegeben werden. Außer beim Versand per E-Mail ist der Antrag durch die antragstellende Person eigenhändig zu unterschreiben. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.Selbstverständlich können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auch persönlich in der Briefwahlstelle, Katzensprung 2, beantragt werden. Sie ist wie folgt geöffnet:montags und mittwochs von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
sowie am Freitag vor den Wahlen (18. März) auch von 13.00 bis 18.00 Uhr.Die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen ist bis Freitag vor der Wahl (18. März), 18.00 Uhr, möglich. Nur im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.Wer zur Landtagswahl 2011 durch Briefwahl wählen will, erhält außer dem Wahlschein folgende Briefwahlunterlagen:
- einen amtlichen Stimmzettel des zutreffenden Wahlkreises (10 bis 13),
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
- einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,
- ein Merkblatt für die Briefwahl.Für den Bürgerentscheid erhalten die Magdeburgerinnen und Magdeburger neben Wahlschein und Stimmzettel auch einen grauen und einen hellblauen Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt."Wer für beide Abstimmungen Briefwahlunterlagen anfordern will, muss dafür auch zwei Anträge ausfüllen", erläutert Kreiswahlleiter Platz. "Der Antrag für den Bürgerentscheid befindet sich auf der Rückseite des Antrages für die Landtagswahl."Wer die Möglichkeit der Briefwahl nutzt, muss dafür sorgen, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr im Wahlamt eingeht.Die 157 Wahllokale in den vier Magdeburger Wahlkreisen sind am 20. März von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Welches Wahllokal aufgesucht werden muss, ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. "Nur dort ist der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis eingetragen", erklärt Kreiswahlleiter Holger Platz. "Wer ein anderes Wahllokal aufsuchen möchte, muss dafür einen Wahlschein beantragen." Dies ist in der Briefwahlstelle bis 18. März, 18.00 Uhr möglich.Zur Stimmabgabe für den Bürgerentscheid erhalten die Wahlberechtigten im Wahllokal einen separaten Stimmzettel. Die Wahlurne zum Einwerfen des ausgefüllten Stimmzettels wird entsprechend gekennzeichnet. Weitere Informationen zum Bürgerentscheid sind im Internet unter www.magdeburg.de zu finden.Die Auszählung der Stimmen nach Schließung der Wahllokale am Wahlabend um 18.00 Uhr ist öffentlich, ebenso die Auszählung der Briefwahlstimmen im Rathaus. Zuerst werden die Stimmen für die Landtagswahl ausgezählt, danach die Stimmen zum Bürgerentscheid.Kontaktdaten:
Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 69
FAX: (03 91) 5 40 21 27
E-Mail: presse@magdeburg.de
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