1. Ihre Maßnahme zur Lernförderung:
Die AUSSCHLIESSLICHE Bewilligung der Lernförderung bei Versetzungsgefährdung, in der ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Lernförderung NICHT zur Notenverbesserung sowie NICHT zum Erreichen einer besseren Schulartenempfehlung dient, ist eine Verhöhnung Ihrer eigenen Ankündigung der Chancengleichheit, sowie sämtlicher betroffenen Kinder und deren Eltern.Lernförderung nur und erst zu gewähren, wenn die Versetzung offensichtlich gefährdet ist, bedeutet Hilfe anzubieten, wenn es schon fast zu spät ist und verhindert im Realen die angemessene Bildung für die betroffenen Kinder. Frühzeitige Förderung dagegen ist weitaus kostengünstiger, effektiver und steigert durch frühe Erfolge die Eigenmotivation des Kindes zusätzlich.
Desweiteren den betroffenen Lehrern aufzubürden, im Vorfeld den Förderzeitraum, den Stundenumfang, und somit die Qualität des Nachhilfeanbieters und zusätzlich eine positive Versetzungsprognose schriftlich darzulegen, damit die Lernförderung überhaupt erst beantragt werden KANN, halte ich für völlig unzumutbar. Bei den heutigen Klassengrößen von bis zu knapp 40 Schülern ist das Lehrpersonal gar nicht mehr in der Lage, jeden einzelnen Schüler so genau beurteilen zu können.
2. Der Gesamtbetrag von 10 Euro für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft:
Frau von der Leyen, Sie verkünden, dass jetzt (!) die Kinder einkommensschwacher Familien einen Rechtsanspruch auf Zitat: „Dabeisein bei Sport, Musik oder Kultur“ haben. Allein der Klavierunterricht meines Sohnes kostet monatlich 60 Euro in einer ganz normalen Musikschule. Der Sportverein hat ebenso seine Preise, von kulturellen Veranstaltungen mag ich schon gar nicht mehr reden. Glauben Sie allen Ernstes, dass Familien, die jeden Cent mehrfach hin und her wenden müssen, ihre Kinder jetzt, da sie ja einen offiziellen Rechtsanspruch darauf haben, zu solchen Angeboten anmelden, wenn sie das - in diesem Falle- FÜNF-fache des bewilligten Zuschusses aus ihrem nicht vorhandenen Budget selber zahlen müssen? Sportverein und Kultur noch nicht inbegriffen.
Sie beklagen öffentlich, dass Ihr Bildungspaket von den betroffenen Familien nicht in Anspruch genommen wird und Sie versenden über die Schulen und Internet „herzliche Einladungen zur Teilhabe“. Aus den bereits aufgeführten Gründen ist Ihrer Einladung wahrlich nicht leicht Folge zu leisten. Ich würde Ihrer Einladung liebend gern folgen, wenn sie mir, als Betroffene denn tatsächlich helfen würde. Was die Mehrheit der Bürger vermutlich jedoch verzweifeln lässt, ist der
3. Bürokratische Aufwand und Erniedrigung der Teilhabeberechtigten:
Um den Antrag überhaupt stellen zu können, werden Belege und Verträge als Nachweis gewünscht. Dies ist durchaus nachvollziehbar. Dass ich allerdings nach Antragseinreichung in Hildesheim ERNEUT ein Formular übersandt bekomme, dass ich ERNEUT dem Leistungsanbieter (Sportverein, Musikschule, etc. ) vorzulegen habe, indem er ERNEUT Leitungsumfang und Kosten detailliert, d.h. jede einzeln gegebene Stunde aufzuführen hat, grenzt an Schikane. Außerdem hat der Leistungsanbieter selbst das
Geld vom Amt einzuholen. Der Zeit-, Arbeits-, und Kostenaufwand des Leistungsanbieters, sowie sämtlicher Beteiligten steht in keiner Relation. Die verbalen Äußerungen der Anbieter zu dieser Prozedur sind schon sehr beschämend und verletzend.
Es wundert also nicht, dass der Kostenaufwand für die in Deutschland bekannte Bürokratie und Verwaltung den mit Abstand größten Teil dieser angeblichen Chance für unsere Kinder völlig zweckentfremdet und somit ungenutzt verschlingt.
Mich jedoch diesen Erniedrigungen der wiederholenden Anfragen für schriftliche Bestätigungen in kurzen Abständen und zukünftig fortlaufend auszusetzen und somit Gefahr laufend, als Bittsteller diffamiert zu werden, ist ebenso von Chancengleichheit weit entfernt, wie der Betrag in Höhe von 10 Euro für den Sportverein ODER Musikunterricht ODER sozialem Leben, der diesbezüglich bewilligt wird. Außerdem verbitte ich mir endgültig, durch Ihre Aussagen wie z.B. „Es gibt kein Bargeld, sondern Gutscheine, damit das Geld auch wirklich bei den Kindern ankommt“, indirekt zu suggerieren, alle Hartz IV – Empfänger seien verantwortungslos, arbeitsscheu und/oder dem Alkohol verfallen.
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