DGB Region Emscher - Lippe
Die Vergabepraxis von Ein-Euro-Jobs durch die Jobcenter gerät immer stärker in die Kritik.
Den Kasseler Richtern zufolge müssen die Jobcenter den üblichen Tariflohn an Ein-Euro-Kräfte bezahlen, wenn diese beispielsweise in Seniorenwirtschaftszentren oder Entsorgungsbetrieben ausschließlich oder teilweise die dort übliche, reguläre Arbeit verrichten.
Für den DGB in der Emscher-Lippe-Region ist dieses Urteil eine Bestätigung der gewerkschaftlichen Auffassung. "Wir haben immer verlangt, dass Ein-Euro-Jobber allenfalls weit abseits von regulärer Beschäftigung eingesetzt werden dürfen und qualifiziert werden müssen.
Der DGB erwartet, dass die breite Ablehnung von Ein-Euro-Jobs durch Arbeitgeber und Gewerkschaften mit dem neuen Kasseler Urteil gestützt wird. "Jetzt können sich auch in der Emscher-Lippe-Region Ein-Euro-Jobber den Tariflohn für putzen, Gartenarbeit oder Hausmeistertätigkeiten vom Jobcenter zurückholen, wenn sie für solche Tätigkeiten eingesetzt wurden.
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