Der DGB begrüßt grundsätzlich das Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf eingetragene Lebenspartnerschaften, mahnt aber Nachbesserungen an. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass verpartnerte Beamte, Richter, Soldaten sowie Versorgungsempfänger des Bundes rückwirkend zum 1. Januar 2009 besoldungs- wie auch versorgungsrechtlich ihren verheirateten Kollegen gleichgestellt sind. "Damit erfüllt der Gesetzgeber die vom DGB seit Jahren gestellte Forderung, eingetragene Lebenspartnerschaften der Ehe gleichzustellen", erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock.
Allerdings bestehe noch Nachbesserungsbedarf. Der Europäische Gerichtshof hat erst kürzlich entschieden, dass die Betroffenen seit dem 3. Dezember 2003 Anspruch auf dasselbe Arbeitsentgelt wie verheiratete Kollegen haben. Das Gesetz sieht lediglich eine Rückwirkung zum 1. Januar 2009 vor. Damit sei die Regelung nicht europarechtskonform. "Es ist nicht akzeptabel, dass der Gesetzgeber seine in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beschäftigten damit zwingt, ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg geltend zu machen", kritisierte Ingrid Sehrbrock.
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PM 120 06.07.2011 |
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