Donnerstag, 17. Januar 2013

Pflegeheime werden mit Kostenrahmen u. nach Grundsät­zen der Rentabilität geführt. ökonomi­siert die Menschen noch kurz vor dem Tod.

 


Betriebswirtschaftlich altern und sterben

[via Hälfte

Unabhängiger Mediendienst zur Arbeit und zur Erwerbslosigkeit]

 


Alfred Gebert

Der Neoliberalismus scheint nun die letzte Stufe des menschlichen Daseins er­reicht zu haben. Alters- und Pflegeheime werden mit Kostenrahmen und nach Grundsät­zen der Rentabilität geführt. Diese ersetzt den Wert der Würde – und ökonomi­siert die Menschen noch kurz vor dem Tod.  

 

Im Zusammenhang mit der Neuregelung der Finanzierung für die Pflege in Alters- und Pflegeheimen und durch das Organisieren der Hilfe und Pflege zu Hause über das KVG wurde ein Prozess beschleunigt, der schon vor dem Inkrafttreten der KVG-Än­derung am 1.1.2011 in einigen Kantonen begonnen hatte: Pflegeheime wurden zu­nehmend aus der Verbindung mit Gemeinden und Gemeindeverbänden herausge­löst. Das Schlagwort "Privatisierung" zeigt auf die Statusänderungen, auch wenn damit der Tatbestand nicht präzise erfasst wird.

 

Die Neuregelung der Finanzierung brachte mit sich, dass die Beiträge eines Kantons und/oder seiner Gemeinden einem Automatismus unterliegen: Die Leistungen der Krankenkassen sind für jede der 12 Pflegestufen festgelegt wie auch die Höchstbei­träge der Bewohnerinnen. Kanton und/oder Gemeinden haben die restlichen Pflege­kosten (pro Pflegestufe) zu decken.

 

Budgetverantwortung im Vordergrund

Wie viel dabei auf eine Gemeinde entfällt, hängt weitgehend von den im betreffenden Kanton allgemein geltenden Regeln zur Aufgabenteilung zwischen Kanton und Ge­meinden ab. Aber dies ist weniger bedeutsam als der Automatismus, welcher aus dem System resultiert: Weil der Umfang der Kostenübernahme durch die Kassen fixiert ist, sind auch die Beiträge eines Kantons festgeschrieben, und was eine Ge­meinde für ihre Einwohnerinnen in Pflegeheimen zu leisten hat, ist wiederum vom betreffenden Kanton vorgegeben. Für Heimleitungen liegt also eine Art "Budgetver­antwortung" vor, wie wir sie im Fall von Managed Care (Abstimmung vom 17. Juni 2012) kennen soll­ten.

 

Auf der Kostenseite hat ein weiteres Element dazu beigetragen, dass die Stimmbür­ger einer Gemeinde sich weniger mit "ihrem" Heim zu beschäftigen haben. Seit rund zwanzig Jahren zielten die Kantone schrittweise auf Taxen, welche die sogenannten Vollkos­ten decken, d.h. die Heime hatten – in unterschiedlichem Tempo je nach Kanton – zunehmend Abschreibungen in die Taxen zu übernehmen.

 

Eine Gemeindeabstimmung über eine Teil- oder die Gesamtsanierung eines Heimes wird (sofern in einer Gemeinde überhaupt noch nötig) zu einem quasi symbolischen Urnengang: Der überwiegende Teil der Sanierungskosten vermag aus den Reserven des Alters- und Pflegeheimes gedeckt zu werden.

 

Man darf für manche Kantone behaupten, dass die in den Heimen verrechneten Kosten für Pflege und Betreuung in Alters- und Pflegeheimen bis in die Jahrtau­sendwende politisch festgelegt worden sind (so zum Beispiel im Kanton Luzern). Dass dieses "politisch festgelegt" dabei sehr viel tiefer ging als die meisten kommu­nalen Instanzen wahrnahmen, braucht hier nicht zu interessieren.

 

In der jüngeren Vergangenheit wurde es für Gemeinden und Gemeindeverbände immer weniger interessant, sich um Heimpolitik zu kümmern. Die offizielle Ideologie ist es seit dem 1.1.2011 auch, dass die Entscheide über die Taxen der 12 Pflege­stufen betriebswirtschaftlich fundiert seien.

 

Dieses Parfum der "Betriebswirtschaft" passt ideal in das allgemeine Gesäusel der Privatisierung. Warum sollten sich auch die (politisch ausgewählte) Heimkommission, der Gemeinderat oder gar die Gemeindeversammlung noch um ein Pflegeheim küm­mern, wenn es doch auf betriebswirtschaftlich klarer Basis (neu als Stiftung, AG des Öf­fentlichen Rechtes, usw.) geführt wird?

 

Kostenträchtige Menschen abwimmeln

 

Eine erste in Erfahrung gebrachte Konsequenz ist unerfreulich: Es gibt einige Heim­leitungen, welche versuchen "kostenträchtige" Bewohner nicht ins Heim aufzuneh­men. Da muss diese Leitung gegenüber Interessenten (auch Sozialdiensten von Spi­tälern) behaupten, es habe keine freien Betten oder man sei aktuell – nach eini­gen Kündigungen – personell unterdotiert.

 

Es ist nun einmal so, dass die Einteilung in Pflegestufen einem kleineren Teil von Bewohnern nicht gerecht werden kann: verhaltensauffällige dementiell Erkrankte, manche Psychiatrieerfahrene, betagte Alkoholiker, Bewohnerin­nen mit severe de­pression, "schwierige" Bewohner, usw. benötigen für eine kunstge­rechte und einfühl­same Betreuung in der Regel bedeutend mehr Zeit als die fast ex­klusiv auf soma­tisch Erkrankte ausgerichteten Pflegeeinstufungen (in der Deutsch­schweiz RAI und BESA) es erlauben.

 

Ein Mehr an Aufwand bedeutet aber weniger Einnahmen als für das "Globalbudget" nötig wären. Da wird ökonomisch richtig gehandelt, wenn ein freies Bett nicht mit ei­nem "aufwändigen" neuen Bewohner besetzt wird.

 

Dazu kommt, dass eine grössere Zahl von Heimen alles andere als komfortabel mit qualifiziertem Pflegepersonal (das gerade für solche Bewohner notwendig wäre) do­tiert ist. Dieser Tatbestand ist nicht exklusiv auf die Notwendigkeit zu kostengünstiger Leistungserbringung zurückzuführen. In einigen Regionen sind Pflegefachkräfte mit der notwendigen fachlichen und erfahrungsmässigen Basis ohnehin schwer zu rek­rutieren.

 

Bei den vorangehenden knappen Hinweisen zu unerfreulicher Entwicklung geht es um eine vorläufige Trendmeldung. Ob sich das Unerfreuliche weiterverbreitet, wäre nur mit grösserem Aufwand in Erfahrung zu bringen. Und daran ist ein kantonales Gesundheits- oder Sozial-Departement kaum interessiert.

 

Sicher ist, dass es für die Gruppe der erwähnten potentiellen Heimbewohner schwie­rig ist, Unterstützung zu finden. Auch gut ausgebaute Spitex-Dienste könnten nur selten den notwendigen Betreuungsaufwand erbringen; sozialpsychiatrische Dienste vermögen nur ausnahmsweise betreuende Aufgaben mit einiger Intensität zu garan­tieren und Psychiatrische Kliniken bauen (zu Recht) ihre gerontopsychiatrischen Langzeitabteilungen ab.


Menschlichkeit noch möglich

 

Ohne vergangene Zeiten irgendwie zu romantisieren, ist doch auf die Institution des Gemeindeheims zurückzukommen. Dort wurden mehr oder weniger oft Abweichun­gen vom Budget von den zuständigen Instanzen akzeptiert, weil Einwohner so z.B. vor einem Eintritt in die Psychiatrie behütet werden konnten, weil  es einer betagten Ehefrau einfach nicht mehr möglich ist, ihren periodisch randalierenden Mann zu be­ruhigen oder wenn  Angehörige mit der Betreuung eines schwer verhaltensgestörten dementiell Kranken überfordert sind.

 

Dies wird auch in Zukunft in mehreren Heimen möglich bleiben. Aber wenn dann der angetippte Trend zur konsequent betriebswirtschaftlichen Führung des Heimes sich verstärkt, werden manche darunter leiden – sicher nicht jene aus den sog. oberen sozialen Schichten.

 

Wir haben kürzlich mit einem Team qualitative Ausprägungen eines gemeindeeige­nen Alters- und Pflegeheimes beurteilt, in dessen fünfköpfiger Heimkommission drei der sieben Mitglieder des Gemeinderates Sitz und Stimme hatten und wo das von der Gemeinde erlassene Heimreglement festhält: "Die oberste Aufsicht obliegt dem Gemeinderat."

 

So etwas widerspricht wahrscheinlich zentralen Aspekten "moderner Führung". (Und es wäre dann noch das Tüpfchen auf dem i, dass ein Mitglied der fünfköpfigen Heim­kommission mindestens einen halben Tag pro Woche als Freiwilliger im Heim tätig ist.)

 

Der hier "viel zu stark" involvierte Gemeinderat hatte über die Zeit einer ganzen Reihe von engagierten Mitarbeiterinnen in eigener Kompetenz Zulagen ausgerichtet. Und er kennt jene fünf betagten Bewohnerinnen/Bewohner, welche ihrer somati­schen und/oder psychischen Behinderungen wegen mindestens doppelt so viel Zeit für Betreuung und Zuwendung (!) benötigen, wie ihnen gemäss der Pflegeeinstufung zustehen würden.

 

Dieses gemeindeeigene Heim hat dann in der wissenschaftlichen Beurteilung von 29 komplexeren (nicht ISO-) Ausprägungen der Qualität, Qualitätsförderung und Quali­tätssicherung glänzend reüssiert.

 

 

Zur Person: Dr. Alfred Gebert hat in den USA Gesundheitswesenforschung (Health Services Research) studiert und ist beratend für öffentliche Institutio­nen tätig. Zu seinen Publikationen gehört "Qualitätsbeurteilung und Evaluation der Qualitätssicherung in Pflegeheimen" (2. Aufl., Bern 2003). Dieses Buch wurde mit dem Vontobel-Preis für Altersforschung der Universität Zürich aus­gezeichnet.

 

* * *

Betriebswirtschaftlich altern und sterben

 

Alfred Gebert

Der Neoliberalismus scheint nun die letzte Stufe des menschlichen Daseins er­reicht zu haben. Alters- und Pflegeheime werden mit Kostenrahmen und nach Grundsät­zen der Rentabilität geführt. Diese ersetzt den Wert der Würde – und ökonomi­siert die Menschen noch kurz vor dem Tod.  

 

Im Zusammenhang mit der Neuregelung der Finanzierung für die Pflege in Alters- und Pflegeheimen und durch das Organisieren der Hilfe und Pflege zu Hause über das KVG wurde ein Prozess beschleunigt, der schon vor dem Inkrafttreten der KVG-Än­derung am 1.1.2011 in einigen Kantonen begonnen hatte: Pflegeheime wurden zu­nehmend aus der Verbindung mit Gemeinden und Gemeindeverbänden herausge­löst. Das Schlagwort "Privatisierung" zeigt auf die Statusänderungen, auch wenn damit der Tatbestand nicht präzise erfasst wird.

 

Die Neuregelung der Finanzierung brachte mit sich, dass die Beiträge eines Kantons und/oder seiner Gemeinden einem Automatismus unterliegen: Die Leistungen der Krankenkassen sind für jede der 12 Pflegestufen festgelegt wie auch die Höchstbei­träge der Bewohnerinnen. Kanton und/oder Gemeinden haben die restlichen Pflege­kosten (pro Pflegestufe) zu decken.

 

Budgetverantwortung im Vordergrund

Wie viel dabei auf eine Gemeinde entfällt, hängt weitgehend von den im betreffenden Kanton allgemein geltenden Regeln zur Aufgabenteilung zwischen Kanton und Ge­meinden ab. Aber dies ist weniger bedeutsam als der Automatismus, welcher aus dem System resultiert: Weil der Umfang der Kostenübernahme durch die Kassen fixiert ist, sind auch die Beiträge eines Kantons festgeschrieben, und was eine Ge­meinde für ihre Einwohnerinnen in Pflegeheimen zu leisten hat, ist wiederum vom betreffenden Kanton vorgegeben. Für Heimleitungen liegt also eine Art "Budgetver­antwortung" vor, wie wir sie im Fall von Managed Care (Abstimmung vom 17. Juni 2012) kennen soll­ten.

 

Auf der Kostenseite hat ein weiteres Element dazu beigetragen, dass die Stimmbür­ger einer Gemeinde sich weniger mit "ihrem" Heim zu beschäftigen haben. Seit rund zwanzig Jahren zielten die Kantone schrittweise auf Taxen, welche die sogenannten Vollkos­ten decken, d.h. die Heime hatten – in unterschiedlichem Tempo je nach Kanton – zunehmend Abschreibungen in die Taxen zu übernehmen.

 

Eine Gemeindeabstimmung über eine Teil- oder die Gesamtsanierung eines Heimes wird (sofern in einer Gemeinde überhaupt noch nötig) zu einem quasi symbolischen Urnengang: Der überwiegende Teil der Sanierungskosten vermag aus den Reserven des Alters- und Pflegeheimes gedeckt zu werden.

 

Man darf für manche Kantone behaupten, dass die in den Heimen verrechneten Kosten für Pflege und Betreuung in Alters- und Pflegeheimen bis in die Jahrtau­sendwende politisch festgelegt worden sind (so zum Beispiel im Kanton Luzern). Dass dieses "politisch festgelegt" dabei sehr viel tiefer ging als die meisten kommu­nalen Instanzen wahrnahmen, braucht hier nicht zu interessieren.

 

In der jüngeren Vergangenheit wurde es für Gemeinden und Gemeindeverbände immer weniger interessant, sich um Heimpolitik zu kümmern. Die offizielle Ideologie ist es seit dem 1.1.2011 auch, dass die Entscheide über die Taxen der 12 Pflege­stufen betriebswirtschaftlich fundiert seien.

 

Dieses Parfum der "Betriebswirtschaft" passt ideal in das allgemeine Gesäusel der Privatisierung. Warum sollten sich auch die (politisch ausgewählte) Heimkommission, der Gemeinderat oder gar die Gemeindeversammlung noch um ein Pflegeheim küm­mern, wenn es doch auf betriebswirtschaftlich klarer Basis (neu als Stiftung, AG des Öf­fentlichen Rechtes, usw.) geführt wird?

 

Kostenträchtige Menschen abwimmeln

 

Eine erste in Erfahrung gebrachte Konsequenz ist unerfreulich: Es gibt einige Heim­leitungen, welche versuchen "kostenträchtige" Bewohner nicht ins Heim aufzuneh­men. Da muss diese Leitung gegenüber Interessenten (auch Sozialdiensten von Spi­tälern) behaupten, es habe keine freien Betten oder man sei aktuell – nach eini­gen Kündigungen – personell unterdotiert.

 

Es ist nun einmal so, dass die Einteilung in Pflegestufen einem kleineren Teil von Bewohnern nicht gerecht werden kann: verhaltensauffällige dementiell Erkrankte, manche Psychiatrieerfahrene, betagte Alkoholiker, Bewohnerin­nen mit severe de­pression, "schwierige" Bewohner, usw. benötigen für eine kunstge­rechte und einfühl­same Betreuung in der Regel bedeutend mehr Zeit als die fast ex­klusiv auf soma­tisch Erkrankte ausgerichteten Pflegeeinstufungen (in der Deutsch­schweiz RAI und BESA) es erlauben.

 

Ein Mehr an Aufwand bedeutet aber weniger Einnahmen als für das "Globalbudget" nötig wären. Da wird ökonomisch richtig gehandelt, wenn ein freies Bett nicht mit ei­nem "aufwändigen" neuen Bewohner besetzt wird.

 

Dazu kommt, dass eine grössere Zahl von Heimen alles andere als komfortabel mit qualifiziertem Pflegepersonal (das gerade für solche Bewohner notwendig wäre) do­tiert ist. Dieser Tatbestand ist nicht exklusiv auf die Notwendigkeit zu kostengünstiger Leistungserbringung zurückzuführen. In einigen Regionen sind Pflegefachkräfte mit der notwendigen fachlichen und erfahrungsmässigen Basis ohnehin schwer zu rek­rutieren.

 

Bei den vorangehenden knappen Hinweisen zu unerfreulicher Entwicklung geht es um eine vorläufige Trendmeldung. Ob sich das Unerfreuliche weiterverbreitet, wäre nur mit grösserem Aufwand in Erfahrung zu bringen. Und daran ist ein kantonales Gesundheits- oder Sozial-Departement kaum interessiert.

 

Sicher ist, dass es für die Gruppe der erwähnten potentiellen Heimbewohner schwie­rig ist, Unterstützung zu finden. Auch gut ausgebaute Spitex-Dienste könnten nur selten den notwendigen Betreuungsaufwand erbringen; sozialpsychiatrische Dienste vermögen nur ausnahmsweise betreuende Aufgaben mit einiger Intensität zu garan­tieren und Psychiatrische Kliniken bauen (zu Recht) ihre gerontopsychiatrischen Langzeitabteilungen ab.


Menschlichkeit noch möglich

 

Ohne vergangene Zeiten irgendwie zu romantisieren, ist doch auf die Institution des Gemeindeheims zurückzukommen. Dort wurden mehr oder weniger oft Abweichun­gen vom Budget von den zuständigen Instanzen akzeptiert, weil Einwohner so z.B. vor einem Eintritt in die Psychiatrie behütet werden konnten, weil  es einer betagten Ehefrau einfach nicht mehr möglich ist, ihren periodisch randalierenden Mann zu be­ruhigen oder wenn  Angehörige mit der Betreuung eines schwer verhaltensgestörten dementiell Kranken überfordert sind.

 

Dies wird auch in Zukunft in mehreren Heimen möglich bleiben. Aber wenn dann der angetippte Trend zur konsequent betriebswirtschaftlichen Führung des Heimes sich verstärkt, werden manche darunter leiden – sicher nicht jene aus den sog. oberen sozialen Schichten.

 

Wir haben kürzlich mit einem Team qualitative Ausprägungen eines gemeindeeige­nen Alters- und Pflegeheimes beurteilt, in dessen fünfköpfiger Heimkommission drei der sieben Mitglieder des Gemeinderates Sitz und Stimme hatten und wo das von der Gemeinde erlassene Heimreglement festhält: "Die oberste Aufsicht obliegt dem Gemeinderat."

 

So etwas widerspricht wahrscheinlich zentralen Aspekten "moderner Führung". (Und es wäre dann noch das Tüpfchen auf dem i, dass ein Mitglied der fünfköpfigen Heim­kommission mindestens einen halben Tag pro Woche als Freiwilliger im Heim tätig ist.)

 

Der hier "viel zu stark" involvierte Gemeinderat hatte über die Zeit einer ganzen Reihe von engagierten Mitarbeiterinnen in eigener Kompetenz Zulagen ausgerichtet. Und er kennt jene fünf betagten Bewohnerinnen/Bewohner, welche ihrer somati­schen und/oder psychischen Behinderungen wegen mindestens doppelt so viel Zeit für Betreuung und Zuwendung (!) benötigen, wie ihnen gemäss der Pflegeeinstufung zustehen würden.

 

Dieses gemeindeeigene Heim hat dann in der wissenschaftlichen Beurteilung von 29 komplexeren (nicht ISO-) Ausprägungen der Qualität, Qualitätsförderung und Quali­tätssicherung glänzend reüssiert.

 

 

Zur Person: Dr. Alfred Gebert hat in den USA Gesundheitswesenforschung (Health Services Research) studiert und ist beratend für öffentliche Institutio­nen tätig. Zu seinen Publikationen gehört "Qualitätsbeurteilung und Evaluation der Qualitätssicherung in Pflegeheimen" (2. Aufl., Bern 2003). Dieses Buch wurde mit dem Vontobel-Preis für Altersforschung der Universität Zürich aus­gezeichnet.

 

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Menschenwürde  – was ist das?

 

Ein Tagungsbericht

 

Hälfte / Moitié. Im Auf­trag der Landeskirchen, der Jüdischen Gemeinde Bern (IKK) sowie der Ber­ner Konferenz für Sozialhilfe, Erwachsenen- und Kindes­schutz (BKSE) lud am 12. Juni 2012 die In­terkonfessionelle Arbeitsgruppe So­zialhilfe (IKAS) zu einer Fachtagung nach Bern ein. Thema: "Men­schenwürde – ein Luxus – Die Sozialarbeit ist gefordert".

 

Am Vormittag hielt das Hauptreferat Prof. Dr. Eva Maria Belser (Universitäten Fri­bourg und Bern). Einleitend bekannte sie offen, eine Menschenwürde-Skeptikerin zu sein. Auch zu den Menschenrechten hätte sie ihre Bedenken. Belser tischte darauf eine Typologie der Grundrechte auf.

 

Theorie

 

Zuerst Begriffliches, dann Merkmale, dann eben die verschiedenen Arten: Freiheits­rechte, Gleich­heitsrechte, Sozialrechte, Politische Rechte, Verfahrensrechte. Dann noch die Einschränkungen und zwischendurch wurden als Ursprünge die Magna Charta Libertatum, die Bill of rights und die ameri­kanische Unabhängigkeitserklärung erwähnt und feministisch kommentiert: sie hätten nicht für Frauen und Besitzlose gegolten. Was übrigens so nicht stimmt. Die Unabhängigkeitserklärung we­nigstens beginnt mit dem Satz: "Wir halten diese Wahrheiten für selbstverständlich: dass alle Men­schen gleich geschaffen sind." Belser erklärte den Staat und nicht etwa private Personen für zuständig zum Schutz der Menschenrechte und illustrierte das so: "Wenn der Mann seine Frau um­bringt – übrigens die häu­figste Todesursache von jungen Frauen – dann ist das keine Verletzung der Menschenrechte." Leider versagte ihr die bildhafte Sprache beim Thema des Anlasses, bei der Menschenwürde. Was ist sie? Oberstes Konstitutionsprinzip des Staates, justiziables Grundrecht, Kerngehaltsgarantie? Belser wusste es nicht. Der letzte Punkt auf der Folie lautete: Problem: Unbestimmtheit der Menschenwürde. Die Referentin zeigte sich hier wortkarg. Dabei wäre auch diese am bes­ten mit Bildern und Beispielen zu erklären. Gerade eine Juristin müsste den in der Sozialarbeit Täti­gen sagen, dass nicht nur Menschen, sondern auch und gerade Gesetze die Menschen­würde verlet­zen. Wenn sie den Datenschutz bei Sozialhilfe-Empfängern aufheben. Wenn sie die abgewiesenen Asylbewerber in Zentren einsperren und ihnen höchs­tens noch Nothilfe gewähren. Wenn Fahnen­flucht nicht mehr als Asylgrund aner­kannt wird. Die Politik liefert derzeit zu viele Beispiele dafür, was die Menschenwürde tatsächlich verletzt. Und es gibt zu wenige Juristen und Juristinnen, die den Mut ha­ben, darauf hin zu weisen.                                                                                                                                                             &nbs p;  ;                                                           

                                                                                                 
Oswald Sigg

   


***

Und Praxis

 

Am Nachmittag fanden die Workshops statt. In unserer Gruppe war es sehr ein­drücklich, wie zwei Sozialarbeiterinnen, die in verschiedenen öffentlichen Sozial­diensten arbeiten, ihre Arbeitssitua­tion schilderten. Wie sie unter Druck stehen durch all die Reglementierungen und Vorschriften, wel­che die Menschenwürde tangieren. Zum Beispiel den Zwang, KlientInnen zur Teilnahme an einem Integrati­onspro­gramm zu verpflichten, auch in Fällen, wo diese das nicht wollen und den Sinn nicht einsehen und es deshalb für eine Integration auch nichts bringe. Vor allem auch, weil durch eine Zwangsmass­nahme die Arbeitsbasis zwischen ihnen und diesen KlientIn­nen zerstört werde. Sie müssten sehr oft hoffen, dass diese Dossiers nicht kontrolliert würden, weil sie sonst vom Vorgesetzten getadelt wür­den und mühsame Begrün­dungen für ihre Entscheide schreiben und zudem ihr Vorgehen mit den Klien­tIn­nen ändern müssten. Sie sagten auch, wie viele KollegInnen entweder ausgestie­gen seien (teilweise unfreiwillig infolge eines Burnout) oder sich angepasst hätten und sie deshalb von dieser Seite keine Unterstützung erwarten könnten.

 

Zum Abschluss gab es ein Podium von Fachleuten der Sozialen Arbeit einerseits und SozialpolitikerIn­nen andererseits. Es wurde schnell ersichtlich dass zwischen Politik und Fachpersonen ein Graben besteht. Vor allem bezüglich Mitwirkungspflicht der KlientInnen. Einig waren sich jedoch beide Seiten da­rin, dass die fachliche Meinung ein grösseres Gewicht haben sollte gegenüber den Reglementen und Abläufen, die weitgehend von der Politik festgelegt werden. Zum Schluss wurden die Podiumsteil­nehmenden nach ihren Wünschen befragt. Gewünscht wurde unter anderem, dass die Sozialziele als Grund­rechte anerkannt würden und dass das Bonus/Malus-Sys­tem wieder abgeschafft würde (Wunsch einer mutigen Politikerin!).

Markus Troxler

               


http://www.haelfte.ch/


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