Sozialausschuss lehnt statistische Erhebung von Leiharbeit und Werkverträgen ab
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales will den Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen in Unternehmen nicht statistisch ermitteln. Einen entsprechenden Antrag (17/9980) der Fraktion Die Linke hat der Ausschuss in seiner Sitzung am Mittwochvormittag abgelehnt.Die Antragsteller verlangen eine gesetzliche Meldepflicht für Werkverträge, Leiharbeitsbeschäftigte und Honorarverträge, heißt es in der Vorlage.
Die Betriebe müssten Werkverträge melden, sofern diese nicht nur eine gelegentliche Inanspruchnahme von Leistungen vorsehen. Im Anschluss an eine kurze Aussprache wurde der Antrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Antragsteller und bei Enthaltung von SPD- und Grünen-Fraktion abgelehnt. Zur Begründung ihres Antrags nannte eine Abgeordnete der Linksfraktion folgendes Beispiel: Etwa 90 Prozent der Beschäftigten von Schlachthöfen arbeiteten auf Basis eines Werkvertrags mit der Konsequenz, dass die Stammbelegschaft ersetzt werde.
Die neuen Arbeiter seien zumeist keine deutschen Arbeitnehmer, sondern beispielsweise Rumänen, die zu schlechten Bedingungen arbeiten würden. Doch leider sei das Problem derzeit statistisch nicht zu erfassen. Es bestehe aber dringender Handlungsbedarf.
http://www.bundestag.de/presse/hib/2013_01/2013_021/02.html
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