Montag, 11. Juli 2011

Wer “Lohnnebenkosten” senken will, hat zur Absicht, das #Einkommen der #Arbeitnehmer #zu #senken.

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Sozialabgaben
  1. Rösler: Sozialabgaben: „Entlastung 2012 möglich“

    Wir wollen auch die Lohnnebenkosten senken. Auch dafür gibt es Spielräume. Eine Entlastung bei den Sozialabgaben ist schon ab 2012 möglich. Diese Chance sollten wir nutzen.

    Quelle: Passauer Neue Presse

    Anmerkung R.M.: “Lohnnebenkosten” ist der Arbeitgeber-Begriff für bestimmte Lohnbestandteile, insbesondere Geld, das für die Krankenversicherung des Arbeitnehmers und für seine Rentenversicherung direkt vom Arbeitgeber gezahlt wird.

    Für den Arbeitgeber sind das Kosten, für den Arbeitnehmer ist das ein Teil seines Lohns.

    Wer “Lohnnebenkosten” senken will, hat zur Absicht, das Einkommen der Arbeitnehmer zu senken.


    Siehe dazu auch:


    FDP-Versprechen Steuersenkungen: Auf zur Pommes-Bude!

    Quelle: Süddeutsche Zeitung

Progressive Sozialversicherungsbeiträge
  • Die vorliegende Expertise geht der Frage nach, ob eine Entlastung bei den Steuern und Abgaben erforderlich ist, welche Modelle vorhanden sind, welche Kosten sie verursachen und welche Effekte von ihnen zu erwarten sind.

    Deutlich wird, dass eine weitere Absenkung der Arbeitskosten durch Senkung der steuerlichen Belastungen oder der Sozialabgaben – nicht zu mehr Beschäftigung führt. Zu erwarten ist vielmehr eine Substitution sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch atypische Beschäftigungsformen und damit eine generelle Absenkung des Lohnniveaus. Die Art und Weise, wie die Einnahmeausfälle ausgeglichen werden, entscheidet, wer von den Entlastungen profitiert. Im Fall von Leistungskürzungen werden besonders die Bezieher geringer Einkommen belastet.

    Statt Beschäftigung im Niedriglohnsektor bei den Sozialversicherungsbeiträgen besser zu stellen oder die entsprechenden Einkommen mit Steuergeldern aufzustocken bzw. zu subventionieren, benötigen wir eine Steuer-, Abgaben- und Arbeitsmarktpolitik, die die Besserstellung atypischer Beschäftigungsformen beendet und mittels Mindestlohn ein Lohndumping verhindert. Ein solches Gesamtkonzept darf aber nicht nur die Finanzierungsseite, sondern muss auch die Leistungsseite berücksichtigen. In der Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherung liegt eine bisher nur wenig diskutierte

    Maßnahme, um die Einnahmen zu erhöhen und die Arbeitnehmer zu entlasten. Darüber hinaus

    lassen sich mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze Zusatzbeiträge oder Beitragserhöhungen vermeiden.

    Generell haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Bruttolohn- und kein Abgabenproblem. Ihnen ist nicht durch weniger Beiträge und Steuern, sondern durch höhere Löhne und bessere öffentliche Leistungen geholfen. Zentral ist dabei die Sicherung der Finanzierung der Sozialversicherung.

    Quelle: WISO Diskurs [PDF - 329 KB]

  • Solidarische Krankenversicherung

    Mit der Einführung dieser Kopfpauschale wurde die Solidarität der gesetzlichen Krankenversicherung endgültig beseitigt, nachdem sie mit jeder der zahlreichen Gesundheitsreformen in den letzten Jahren Stück für Stück reduziert wurde. Die Beibehaltung der relativ niedrigen Beitragsbemessungsgrenze und die Beschränkung auf Löhne und Gehälter als versicherungspflichtige Einkommensarten haben seit Jahren dazu geführt, dass sich zunehmend die gut verdienenden Teile der Bevölkerung aus der solidarischen Versichertengemeinschaft verabschieden konnten. Damit hat sich die Einnahmesituation der GKV verschärft und sie verschärft sich weiter.

    Bestimmte Medikamente und medizinische Leistungen sind nach und nach aus dem Leistungskatalog gestrichen worden und die Versicherten mussten diese zusätzlich zu den Versicherungsbeiträgen bezahlen. Ihr Anteil an den GKV-Kosten beträgt mittlerweile 60 %.

    Allein 2008 haben die Versicherten

    • 8,9 Mrd. Euro als Sonderbeitrag

    • 1,9 Mrd. Euro an Praxisgebühr

    • 3 Mrd. Euro an Zuzahlungen und

    • 5 Mrd. Euro für Medikamente und medizinische Leistungen


    zusätzlich bezahlt.

    Und ab dem 01.01.2009 ist nun auch – offiziell – die Parität in der GKV nicht mehr gewährleistet. (De facto ist die paritätische Finanzierung schon seit Jahren aufgekündigt.) 15,5 % beträgt derzeit der Beitrag und der Arbeitgeberanteil ist bei 7% eingefroren. 0,9 % tragen also die Versicherten allein, auch die Rentnerinnen und Rentner.

    Quelle: ngo Online


    AnmerkungMB: Das Fazit des Kommentars lautet „Wir müssen uns immer wieder für eine solidarische, einkommensabhängige BürgerInnenversicherung einsetzen, die die Lasten der Finanzierung des Gesundheitssystems auf eine breitere Basis verteilt und damit für alle tragbarer gestaltet, das Solidarprinzip erhält sowie die Leistungsfähigkeit sichert.“ Zwischendrin ist eine Batterie von Werbefenstern für private Krankenversicherungsangebote platziert, mit dem sich der der ernsthafte Text – zurückhaltend formuliert – beißt.

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