Montag, 6. Juni 2011

Nach diesem Urteil sind Sanktionen unter das Existenzminimum (Regelsatz + KdU + sonstige Kosten) nicht mehr möglich #BVerfG


Weniger Arbeitslose, mehr Sperren

[Nachdenkseiten]
 


Sperrzeiten und Sanktionen nehmen zu, obwohl die Anzahl der Leistungsberechtigten abgenommen hat. So musste jeder sechste erwerbsfähige Hartz-IV-Bezieher Sanktionen hinnehmen. Sanktionen sind Leistungskürzungen. Im Extremfall werden die Betroffenen auf Null-Diät gesetzt.

Dann zahlt das Jobcenter keinen Cent mehr. Oftmals zu Unrecht, wie sich dann in den Gerichtsverfahren erweist.

Von den rund 7000 erledigten Klagen gegen diese Strafmaßnahmen waren 60 Prozent erfolgreich.

Auf Antrag der Linksfraktion wird das fragwürdige Sanktionssystem am kommenden Montag auch Gegenstand einer Bundestagsanhörung.

Quelle:
Neues Deutschland  http://www.neues-deutschland.de/artikel/199127.weniger-arbeitslose-mehr-sperren.html

Anmerkung U.E.:

Am 09.02.2010 hat das

BVerfG Sanktionen  (http://www.nachdenkseiten.de/?p=4514) faktisch als unzulässig erklärt.

Damit der dort bestrittene Regelsatz verfassungswidrig sein konnte, muss jedoch ein Anspruch auf das Existenzminimum grundsätzlich überhaupt erst bestehen.

Dieser Logik folgt das BVerfG. Es definiert im Urteil:

  1. Der Anspruch (jedes Grundrechtsträgers auf das Existenzminimum) muss durch den Staat gesichert werden (Randziffer 134)
  2. Die gesamte physischen Existenz, seine zwischenmenschlichen Beziehungen und eine Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben des Menschen ist zu sichern (Randziffer 135)
  3. Es definiert den steten unverfügbaren Anspruch auf das Existenzminimum (Randziffer 137)
  4. Das Existenzminimum wird durch den Regelsatz und weitere Leistungen wie Krankenversicherung und Kosten für Unterkunft und Heizung gesichert (Randziffer 148)

Nach diesem Urteil sind Sanktionen unter das Existenzminimum (Regelsatz + KdU + sonstige Kosten) nicht mehr möglich.

Wird trotzdem sanktioniert, handelt es sich um die Unterschlagung von unverfügbar zustehenden Leistungen.



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