"(...) Geringverdiener kämen überhaupt nicht in den Genuss aus einer Abschaffung des Solidaritätszuschlages. Spitzenverdiener hingegen würden nicht nur in absoluten Beträgen, sondern auch in Prozent vom zu versteuernden Einkommen deutlich überproportional gegenüber Durchschnittsverdienern profitieren.(...)"
Weg mit dem Soli
Der Solidaritätszuschlag ist kaum noch jemandem zu vermitteln: Die Millarden, die angeblich für die Kosten der Einheit benötigt werden, sind nichts anderes als eine sprudelnde Einnahmequelle für den Bund. Wenn die Koaltion die Steuern senken will, sollte sie die Abgabe abschaffen.Read more at www.nachdenkseiten.de
Quelle: FTDAnmerkung unseres Lesers G.K.: Laut einer aktuellen Emnid-Umfrage im Auftrag von “Bild am Sonntag” sprechen sich 62 Prozent der Bundesbürger für eine Abschaffung des Solidaritätszuschlages aus.
Die ablehnende Haltung der Bevölkerungsmehrheit läßt sich nur vor dem Hintergrund der mehr verschleiernden denn aufklärenden Medienberichterstattung zum “Soli” erklären. In diese Kategorie fallt auch der oben zitierte ftd-Beitrag. Die von der ftd aufgeworfene Frage, für welchen Zweck die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag verwendet werden, ist völlig nebensächlich. Die ftd möchte doch wohl nicht ernsthaft behaupten, staatliche Investitionen in die Infrastruktur, in die Bildung oder in die Energiewende wären eine “Fehlleitung” von Steuereinnahmen, nur weil diese nicht gezielt unter dem Titel “Deutsche Einheit” ausgewiesen werden?!
Es darf vermutet werden, daß die Mehrzahl unserer Medien, welche z.B. wegen einer angeblichen “Zweckentfremdung” der “Soli”-Einnahmen dessen Abschaffung fordern, die Bevölkerung über die Funktionsweise des Solidaritätszuschlages bewußt im Unklaren läßt. Dieser wird als 5,5%-iger Zuschlag auf die Einkommenssteuer, Körperschaftsteuer sowie die Kapitalertragssteuer erhoben. Von der Streichung des Solidaritätszuschlages würden in ganz besonderem Maße Besserverdienende, Spitzenverdiener, Bezieher von Gewinn- und Vermögenseinkommen sowie die Unternehmen profitieren. Gering- und Durchschnittsverdienern hingegen käme die Abschaffung des Solidaritätszuschlages gar nicht oder nur in geringem Umfange zu Gute.
Am Beispiel der lohn- und einkommensteuerpflichtigen Einkommen läßt sich aufzeigen, daß Besserverdienende und vor allem Spitzenverdiener von einer Abschaffung des Solidaritätszuschlages doppelt profitieren würden:
- Wegen des höheren Einkommens und der daraus resultierenden höheren Einkommensteuerbelastung.
- Wegen des mit wachsendem Einkommen ansteigenden Grenzsteuersatzes für die Einkommensteuer.
Der zu entrichtende Solidaritätszuschlag (absolut sowie in Prozent vom zu versteuernden Jahreseinkommen) beträgt für unverheiratete Steuerpflichtige und getrennt veranlagte Ehepaare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen in Höhe von
- bis 13.194 Euro: 0 Euro bzw. 0,0%
- 20.000 Euro: 149 Euro bzw. 0,7%
- 40.000 Euro: 495 Euro bzw. 1,2%
- 80.000 Euro: 1.399 Euro bzw. 1,7%
- 160.000 Euro: 3.247 Euro bzw. 2,0%
- 320.000 Euro: 7.059 Euro bzw. 2,2%
- 625.000 Euro: 14.608 Euro bzw. 2,3%.
Siehe auch hier [PDF - 9.3 MB].
Bei zusammenveranlagenden Ehepaaren (gemäß Splittingtabelle) beträgt der zu entrichtende Solidaritätszuschlag (absolut sowie in Prozent vom zu versteuernden Jahreseinkommen) bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von
- 20.000 Euro: 0 Euro bzw. 0,0%
- bis 26.390 Euro: 0 Euro bzw. 0,0%
- 40.000 Euro: 297 Euro bzw. 0,7%
- 80.000 Euro: 991 Euro bzw. 1,2%
- 160.000 Euro: 2.797 Euro bzw. 1,7%
- 320.000 Euro: 6.493 Euro bzw. 2,0%.
- 625.000 Euro: 13.747 Euro bzw. 2,2%.
Siehe auch hier [PDF - 6.8 MB].
Anmerkung: Das “zu versteuerende Einkommen” errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben und Außergewöhnliche Belastungen.
FAZIT: Geringverdiener kämen überhaupt nicht in den Genuss aus einer Abschaffung des Solidaritätszuschlages. Spitzenverdiener hingegen würden nicht nur in absoluten Beträgen, sondern auch in Prozent vom zu versteuernden Einkommen deutlich überproportional gegenüber Durchschnittsverdienern profitieren. Es wäre eigentlich die Aufgabe “unabhängiger” und “überparteilicher” Medien, im Rahmen der Diskussion über eine mögliche Abschaffung des Solidaritätszuschlages über dieses starke Gefälle zu Gunsten der Spitzenverdiener (Lohn- und Einkommenssteuer – siehe obige Beispiele) sowie der Bezieher von Gewinn- und Vermögenseinkommen und der Unternehmen zu informieren.
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