Donnerstag, 21. Juli 2011

#Unfallhäufung #wegen #radelnder #Geisterfahrer [via Kreis Soest]


Pressemitteilung von Donnerstag, 21. Juli 2011
Kreis Soest

Unfallhäufung wegen radelnder Geisterfahrer
Rechtsfahrgebot gilt auch für Radwege – Polizei hat Kreuzung B1/B229 im Blick

Kreis Soest (kso.2011.07.21.332.kr). Die Soester Kreuzung B1/B229 (Arnsberger Straße/Wisbyring/Lübecker Ring) hat sich in diesem Jahr zu einer neuen Unfallhäufungsstelle im Kreis Soest entwickelt.

In den fünf dort polizeilich erfassten Verkehrsunfällen waren viermal Radfahrer verwickelt, die auf der falschen Radwegseite unterwegs waren. Das nimmt das Sachgebiet Verkehrssicherheit der Kreisverwaltung zum Anlass, auf die einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung hinzuweisen.

Nach der Straßenverkehrsordnung gilt das Rechtsfahrgebot. Das heißt, die Radwege dürfen nur in Fahrtrichtung benutzt werden.

Da die Autofahrer sich häufig nur durch Schulterblick vergewissern, ob ein Fahrradfahrer auf dem Radweg unterwegs ist, kommt es beim Fahren entgegen der erlaubten Fahrtrichtung schnell zu gefährlichen Situationen. Auf der linken Seite darf nur gefahren werden, wenn dies ausdrücklich durch eine entsprechende Beschilderung erlaubt ist. Auch Richtungspfeile auf der Fahrbahn können einen entsprechenden Hinweis geben.

Wer den Radweg entgegen der zugelassenen Richtung benutzt, gefährdet daher nicht nur sich selbst oder andere, sondern begeht einen Verkehrsverstoß, der mit 15 Euro geahndet werden kann. Die Polizei kündigte daher in der jüngsten Sitzung der Unfallkommission im Kreishaus an, in der nächsten Zeit an der Kreuzung Arnsberger Straße verstärkt die Fahrradfahrer auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und die Verkehrsverstöße zu ahnden.

"Die Verkehrsteilnehmer müssen sich ihres Fehlverhaltens an solchen Risikostellen bewusst werden, denn das Fahren auf der falschen Radfahrerseite ist eine der häufigsten Unfallursachen von Radfahrern", betont Katja Rocholl, Mitarbeiterin im Sachgebiet Verkehrssicherheit.

Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die die "goldenen Regeln" des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V.).

Diese fassen folgende Verhaltensregeln zusammen: Rücksicht nehmen und vorsichtig Rad fahren. Nach außen selbstbewusst, innerlich aber defensiv fahren. Eindeutig und vorausschauend Rad fahren – Handzeichen geben. Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmern suchen. Abstand halten und sich Sicherheitszonen schaffen. Abbiegende Autos und Lkws erfordern erhöhte Aufmerksamkeit (Stichwort toter Winkel).

Nicht als Geisterfahrer unterwegs sein.

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Auf die Beschilderung kommt es an
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