Montag, 4. Juli 2011

--->>> #Ulbig #lobt #Schnüffelei [via Junge Welt] #Dresden


Ulbig lobt Schnüffelei

Von Markus Bernhardt

 

[via Junge Welt]
http://www.jungewelt.de/2011/07-04/024.php
 
 

Bereits am 21.Mai hatte junge Welt unter dem Titel »Polizei schnüffelt bei Busunternehmen« über die Ausspähung von Reiseunternehmen durch die »Sonderkommission 19/2« der Dresdner Polizei berichtet.

Am Sonntag– mit knapp sechswöchiger Verspätung und nach den Enthüllungen über millionenfache Handy­ortung – kam die Geschichte auch in den Redaktionsstuben des selbsternannten Nachrichtenmagazins Spiegel an.

So posaunte Spiegel online am Sonntag »Überwachungsskandal: Dresdner Polizei spähte auch Busreisende aus«. Die Beamten wollten demnach wissen, wo Fahrgäste ein- und ausstiegen, worüber sie sprachen und welche Transparente sie bei sich trugen. Es sei auch nach Mietverträgen und Kopien der Ausweise von Kunden gefragt worden.

Das Nachrichtenportal berichtete ebenfalls von den Anschreiben, die die Dresdner Polizei an alle Busunternehmen versandte, die am 19. Februar Antifaschisten zu den Massenblockaden gegen einen Neonaziaufmarsch in die Elbmetropole transportierten. In dem junge Welt vorliegenden Schreiben, das mit der Überschrift »Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Landfriedensbruches/Ermittlungen zu Busunternehmen« versehen ist, wird seitens der Polizei der falsche Eindruck erweckt, daß die Beamten gegen die Reiseveranstalter selbst ermitteln würden und diese somit zu einer Antwort verpflichtet seien.

In dem Schreiben wird unter anderem Auskunft darüber verlangt, welche genauen Strecken von den Bussen am 19. Februar zurückgelegt wurden, wo Pausen eingelegt wurden und wo genau die Abreisepunkte waren. Außerdem will die Sonderkommission wissen, welche Personen die Busse gefahren haben und wer sie angemietet hat. Die Inhaber der Betriebe sollen diesbezüglich nicht nur die Anschriften der Busfahrer und -anmieter übermitteln, sondern auch Informationen über die Zahlungsmodalitäten.

Infolge der jW-Berichterstattung im Mai hatten unbeachtet vom Spiegel sowohl Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der sächsischen Linksfraktion, als auch die nordhrein-westfälische Landtagsabgeordnete Anna Conrads (Die Linke), sogenannte Kleine Anfragen an ihre jeweiligen Landesregierungen gestellt, die beide bereits beantwortet wurden.

Die »rot-grüne« NRW-Minderheitsregierung teilte am 20. Juni lediglich mit, daß die Polizeidirektion Dresden im Rahmen der Ermittlungen eine Erkenntnisanfrage an das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen gerichtet habe und man darüber hinaus keine Stellung zu Ermittlungsverfahren, die in anderen Ländern geführt würden, beziehe. Der sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU) hingegen hatte am 23. Juni keinerlei Probleme mit einer Stellungnahme. Die Dresdner Polizei habe die Busunternehmen mit Wissen der örtlichen Staatsanwaltschaft angeschrieben.

Die Ermittlungsbehörden, so Ulbig, hätten bei Bestehen eines Strafverdachts diesen zu verfolgen und den »Sachverhalt zu erforschen«.

Dabei gelte »der Grundsatz der freien Gestaltung des Ermittlungsverfahrens, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu beachten« sei. »Mit dieser Zielstellung wurde die bundesweite Abfrage durchgeführt«, konstatiert Ulbig.

Die Übermittlung der gewonnenen Daten an öffentliche Stellen und deren Nutzung sei zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten zulässig und im vorliegenden Fall auch erforderlich, heißt es in der jW vorliegenden Antwort weiter. Also: Alles richtig gemacht.


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