Mittwoch, 13. Juli 2011

Neue Richtlinien zu KdU, #Erstausstattung, #unabweisbarem #Bedarf und #BuT [via harald-thome.de]

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Örtliche Richtlinien / Unterkunftskosten, Erstausstattung und Bildung- u. Teilhabe

Bundesweite kommunale Verwaltungsanweisungen zum SGB
II






Auf dieser Seite veröffentliche ich bundesweite
Verwaltungsanweisungen zu den Unterkunfts- und Heizkosten, zum Teil
auch zur Wohnraumsicherung und zur Erstausstattung für Hausrat,
Bekleidung und bei Schwangerschaft und Geburt und zum unabweisbaren
Bedarf, sowie zu Bildung und Teilhabe. In den meisten Fällen
beziehen sich die Regelungen auf das SGB II und das SGB XII, da in
beiden Gesetzen eine sehr ähnliche Systematik besteht. 


Die Verwaltungsanweisungen sind ermessenslenkend
um unbestimmte Rechtsbegriffe wie "angemessener Wohnraum" oder
"Leistungen zur Erstausstattung der Wohnung" ... auszulegen und das
Recht gleich anzuwenden, zumindest theoretisch. Beim Vergleich der
Richtlinien wird deutlich, dass es aber von Kommune zu
Kommune sehr unterschiedliche Wertigkeiten gibt, in welcher
materiellen Höhe Menschenwürde für SGB II/SGB XII -
Leistungsempfängern zugestanden wird. 


Ich möchte alle Nutzer der Seite bitten, wenn Ihnen/Euch
aktuellere Verwaltungsanweisungen bekannt werden, mir diese zu
übersenden, damit ich die Seite regelmäßig pflegen und
aktualisieren kann.


Hinweis: Diese
Datenbank wird nach bestem Wissen und Gewissen gepflegt, gerade
viele ältere Richtlinien werden nicht mehr aktuell sein, daher ist
es notwendig, um Rechtssicherheit zu bekommen, im Zweifelsfall doch
bei den jeweiligen SGB II - Leistungsträgern
nachzufragen.
 


KdU - Richtlinien, Heizung und
Wohnraumsicherung:



KdU - Empfehlung anderer:



 


Landesrechtliche Bestimmungen zur Angemessenheit von
Unterkunftskosten:



 


Verwaltungsanweisungen zu § 24 Abs. 3 und Abs. 1 SGB
II & Sonstiges


Damit sind gemeint, Erstausstattung für Hausrat,
Bekleidung und bei Schwangerschaft und Geburt,
Klassenfahrten, zum unabweisbaren Bedarf und zu
Verhütungsmitteln.



 


Verwaltungsanweisungen zu Bildungs- und
Teilhabeleistungen (§ 28 SGB II) 


Hier werden nun die örtlichen Richtlinien zu
Bildung und Teilhabe dokumentiert. 



Landesrechtliche Empfehlungen:



Örtliche Richtlinien:




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