Montag, 18. Juli 2011

--->>> #Enthaarungscreme #nicht #großflächig #auftragen [via idw]


Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Dr. Suzan Fiack, 18.07.2011
13:26

Enthaarungscreme nicht großflächig auftragen

BfR - Presseinformation
Bundesinstitut für Risikobewertung
Thielallee 88 - 92, D - 14195 Berlin, Telefon: 030-18412-4300, Telefax:
030-18412-4970 Presserechtlich verantwortlich: Dr. Suzan Fiack

22/2011, 18. Juli 2011

Enthaarungscreme nicht großflächig auftragen

BfR empfiehlt, unbedingt auf Anwendungshinweise zu achten

Die in Enthaarungscreme enthaltene Thioglykolsäure kann bei nicht
sachgemäßer Anwendung leichte bis mittelschwere Hautreizungen hervorrufen.
Wiederholte nicht sachgemäße Anwendung kann auch zu allergischen
Reaktionen führen. "Deshalb sollten Beipackzettel von Enthaarungscremes
entsprechende Hinweise enthalten und die Produkte nur nach diesen
Hinweisen angewendet werden", sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel,
Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Insbesondere
sollten sie nicht großflächig aufgetragen werden, und Schleimhautkontakt
sollte vermieden werden.

Offenbar wenden Verbraucherinnen und Verbraucher Enthaarungscremes
zunehmend großflächig an. Dem BfR sind Fälle bekannt, in denen Verbraucher
dadurch Hautreizungen erlitten. Nicht geklärt ist, ob der extrem basische
pH-Wert der Produkte Auslöser dafür ist oder die in Enthaarungscremes
enthaltene Thioglykolsäure. Diese wirkt auf das Keratin im Haar ein und
zerstört die Haarstruktur. Der gewünschte Effekt tritt ein: Das Haar lässt
sich entfernen.

Thioglykolsäure darf laut Kosmetikverordnung in Enthaarungsmitteln in
einer Konzentration von bis zu fünf Prozent enthalten sein. Dieser
Grenzwert ist für die übliche Anwendung von Enthaarungscremes gedacht, die
sich auf begrenzte Hautflächen beschränkt. Die Hersteller geben auf der
Verpackung oder in einer Verpackungsbeilage in der Regel an, wie ihre
Produkte angewendet werden sollen. Das BfR empfiehlt Verbrauchern, sich an
solche Herstellerhinweise unbedingt zu halten, da eine nicht sachgemäße
Anwendung Hautreizungen und allergische Reaktionen hervorrufen kann. Die
Produkte sind nicht für die großflächige Anwendung gedacht, und
Schleimhautkontakt sollte vermieden werden.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche
Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Es berät die Bundesregierung
und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien und
Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in
engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

Arten der Pressemitteilung:
Forschungsergebnisse

Sachgebiete:
Ernährung / Gesundheit / Pflege

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.bfr.bund.de/cm/343/gesundheitliche_bewertung_von_thioglykolsaeure_in_enthaarungsmitteln.pdf Stellungnahme des BfR

Die gesamte Pressemitteilung erhalten Sie unter:
http://idw-online.de/de/news433519

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution638



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