Behinderte: DGB wirft Koalition Untätigkeit vor
"Der Nationale Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention dokumentiert die Untätigkeit der Bundesregierung.
Während sich die Koalition in substanzlose Absichtserklärungen flüchtet und sich mit fremden Federn schmückt, erschwert sie die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsmarkt durch ihre eigene Politik", sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch zur Kabinettentscheidung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
"Die Bundesregierung kommt ihrer UN-Verpflichtung, die Teilhabe behinderter Menschen nachhaltig zu verbessern, nicht nach. Insbesondere die beschämende Situation am Arbeitsmarkt droht sich weiter zu verschlechtern, weil die Koalition keine zusätzlichen Mittel zur Integration zur Verfügung stellt.
Das von Minsterin von der Leyen angekündigte 100-Millionen-Euro-Sonderprogramm speist sich allein aus dem Ausgleichsfonds, also von den Unternehmen, die ihrer Pflicht zur Beschäftigung behinderter Menschen nicht ausreichend nachkommen.
Das angebliche Sonderprogramm ist somit reiner Etikettenschwindel, weil diese Mittel ohnehin für Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen.
Während sich die Koalition hier mit fremden Federn schmückt, werden den Behinderten die Arbeitsmarktchancen durch die Kürzungen bei der Arbeitsförderung noch weiter verbaut.
Schwerbehinderte Menschen haben es jedoch immer noch besonders schwer auf dem Arbeitsmarkt und konnten bisher von der konjunkturellen Erholung nicht profitieren. Während die Arbeitslosigkeit in 2010 insgesamt um 5,2 % zurückging, stieg die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen um 4,9 % weiter an.
Auch im Mai 2011 lag die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen mit gut 180.000 noch um rund vier Prozent über Vorjahresniveau.
Wir fordern die Koalition auf, den Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention mit Leben zu füllen. Dazu gehören echte Investitionen in Teilhabechancen und eine stärkere Verpflichtung der Arbeitgeber zur Beschäftigung Behinderter.
Außerdem muss die Koalition ihr eigenes Regierungshandeln auf den Prüfstand stellen. So erschwert beispielsweise die Einführung der Kopfpauschale in der Gesetzlichen Krankenversicherung das Ziel der Behindertenrechtskonvention, eine bessere Versorgung der Menschen mit Behinderung bei der Habilitation und Rehabilitation zu erreichen.
Denn die Krankenkassen werden in einen ruinösen Wettbewerb zur Vermeidung von Zusatzprämien hineingetrieben."
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