Mittwoch, 2. November 2011

--->>> Über d. #Folgen der #Auslagerung #staatlicher #Verantwortung #an #Private - ein paar Denkanstöße - Lesebefehl!!


Über die Folgen der Auslagerung staatlicher Verantwortung

an Private – ein paar Denkanstöße

 
[via Nachdenkseiten]
 
http://www.nachdenkseiten.de/?p=11163#more-11163
 

Am 30. Oktober machte uns Dr. Martin Weigele, früherer stv. Aufsichtsratsvorsitzender von T-Mobile und Herausgeber von T-Blog, darauf aufmerksam, dass ihn die Fehlbuchungen von 55 Milliarden bei der Bad Bank der HRE an eigene Erfahrungen mit der Deutschen Telekom und ihrer Privatisierung erinnern.

Die Beteiligungen des Bundes seien außer Kontrolle geraten, meint Weigele. Damit hat er vermutlich Recht.

Sein Hinweis sollte ein Anstoß sein, darüber nachzudenken und zu recherchieren, welche schrecklichen Folgen die Überantwortung staatlicher Verantwortung an Private haben kann und vermutlich mit mehrstelligen Milliardenfolgen auch tatsächlich hat.

Albrecht Müller.

Zunächst der Hinweis von Martin Weigele: http://www.t-blog.de/blog/auser-kontrolle-guckst-du/

"Mit Fehlbuchungen von 55 Milliarden Euro bei der "Badbank" der Hypo Real Estate sind die Beteiligungen des Bundes außer Kontrolle. Genauso wie die mutmasslich 100 Telekom-Milliarden aus diesem Blog kein Schwein interessieren. Und bei der HRE Bad Bank wurde gar der Bundesrechnungshof vorsätzlich ausgesperrt!"

Wenn Sie den Link öffnen, dann werden Sie Informationen und Fragen zur Privatisierung der Deutschen Telekom finden.

HRE und weitere Fälle von Auslagerung der Verantwortung und bewusst geplantem Rückzug des Eigentümers Staat aus der Verantwortung:

  • Bei der HRE war schon 2008/2009 aufgefallen, dass der Bund zwar die Mehrheit an dieser Bank übernommen hat, dann aber offensichtlich die Deutsche Bank wesentlichen Einfluss darauf hatte, den ersten Chef des neuen Instituts zu bestimmen.
  • Die Commerzbank wurde vom Bund mit rund 18 Milliarden gerettet. Zu diesem vermutlich weit überhöhten Preis hat der Bund 25 % plus eine Aktie erworben. Auf das Institut Einfluss genommen hat der Bund erkennbar nicht.
  • Genau das gleiche Spiel erlebten wir schon bei der Übernahme eines Aktienpakets der Allianz AG und der Münchner Rück an der privaten Bank IKB durch die KfW im Auftrag des Bundesfinanzministers. Auch mit diesem Eigentum wurde kein segensreicher Einfluss genommen.
  • Ähnliches gilt für die Post, die Postbank und die Deutsche Bahn AG. Über all ist die Macht über die Entscheidungen dieser großen Unternehmen abgegeben worden. Der Bund ist seiner Verantwortung nicht gerecht geworden. In allen diesen Fällen ist nicht auszuschließen, dass die mangelhafte Kontrolle durch den Bund zu privaten Geschäften genutzt worden ist und wird.
  • Der Bund hat seinen Einfluss teilweise auch bewusst geschwächt, zum Beispiel bei der Deutschen Telekom durch Überlassung eines 4,5 % Anteils an die "Heuschrecke" Blackstone. Warum das geschah, ist bis heute im Unklaren.
  • Öffentliche Hände, der Bund, Länder und Kommunen, überlassen die Verantwortung für Gesetzgebung und Beratung in gravierenden Fällen privaten Firmen, Rechtsanwaltskanzleien und Wirtschaftsprüfern. Das war bei der Gesetzgebung zum ÖPP- Beschleunigungsgesetz so; das war bei der Erarbeitung der gesetzlichen Regelung zum Bankenrettungsschirm so und in vielen anderen Fällen.
  • Auch durch Personalentscheidungen wird Öffentliche Verantwortung an private Interessen abgegeben. Wir kennen den markanten und im Kontext der Griechenland Krise besonders fragwürdigen Fall, dass Angela Merkel den Berater von Goldman Sachs, Ottmar Issing zum Vorsitzenden der Kommission gemacht hat, die ein Konzept für die Regulierung der Finanzmärkte ausarbeiten sollte. Es geschah nichts und Goldman Sachs hat über weite Strecken profitiert. – Auch wichtige andere öffentliche Funktionen werden vornehmlich nicht mit dem öffentlichen Interesse verpflichteten Beamten besetzt sondern mit Personen, deren Orientierung an privaten Interessen erkennbar ist. Zum Fall des früheren Chefs des Rettungsschirms Soffin konnte man am 26.1.2009 beim Managermagazin (http://www.manager-magazin.de/unternehmen/karriere/0,2828,603495,00.html) folgendes lesen:

    Rettungsfonds
    Rehm wird neuer Soffin-Chef

    Die Führungsriege des Bankenrettungsfonds Soffin ist wieder komplett: Der Ex-Chef der Norddeutschen Landesbank, Hannes Rehm, rückt an die Spitze des Soffin-Leitungsausschusses. Weiteres Mitglied des Gremiums wird Christopher Pleister, der frühere Präsident des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken.

    Es mag ja sein, dass es schwierig ist, Fachleute für solche Aufgaben zu finden. Aber es ist typisch, dass viele dieser Jobs aus der Riege der Betroffenen und nicht aus den Reihen des Personals des Staates besetzt werden. Im konkreten Fall wurde die Problematik dieses Vorgangs augenfällig, als der inzwischen den Soffin verlassene Prof. Dr. Hannes Rehm als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der ÖPP Deutschland AG anlässlich des 6. ÖPP Bundeskongresses in Bonn am 19. September 2011 eine Rede zum Thema "ÖPP nach der Krise: Befund, Probleme, Perspektiven" hielt. Das war zwar eine dürftige Rede, aber sie zeigte, welche Interessen diese Person vertritt. Wer sich als Werber für ÖPP verdingt, wirft ein schlechtes Licht auf seine vorige öffentliche Tätigkeit.

    Das ist nur ein Beispiel von vielen möglichen dafür, wie öffentliches Interesse und privates vermischt wird bzw. wie öffentliches Interesse zu Gunsten von privaten Interessen unter die Räder kommt.

    Die Liste der Auslagerung und damit der Missachtung öffentlicher Verantwortung und öffentlichen Interesses ließe sich um vieles verlängern, wenn man sich den vielen Fällen im kommunalen Bereich, im Bereich der Kliniken und zum Beispiel der personellen Besetzung von Regulierungsbehörden zuwendet.

    Wie im Falle HRE und Schäuble entfällt die Kontrolle. Oft wird diese planmäßig wie mit der Ausschaltung des Bundesrechnungshofs ausgeschaltet. Die systematische Verschleierung und Geheimhaltung stützen den räuberischen Zugriff auf öffentliches Vermögen und die Nutzung von Unternehmen im öffentlichen Eigentum für private Interessen.



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