Montag, 19. November 2012

--->>> Ursula Engelen-Kefer: SPD verspielt Chance für überzeugendes Rentenkonzept [via Nachdenkseiten]


Ursula Engelen-Kefer: SPD verspielt Chance für überzeugendes Rentenkonzept

[via Nachdenkseiten]

http://www.nachdenkseiten.de/?p=15146#h09
 


Der angebliche Kompromiss zum zukünftigen Rentenniveau im Parteivorstand der SPD als Vorbereitung für den Parteikonvent am 24. November erfüllt diese Bedingungen in keinem Fall. Vielmehr folgt er dem Motto "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass'" und ist eine Verdummung der Arbeitnehmer und Rentner. Bezeichnend ist, dass hiermit weitgehend dem Parteitagsbeschluss der SPD NRW gefolgt wird, dem Heimatbezirk des Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück.

Wenn Rentengesetz und Rentenformel bis 2020 nicht verändert werden sollen, kann und wird das Rentenniveau von heute etwa 50 auf dann 46 Prozent vom Nettoeinkommen vor Steuern absinken. Das ändert wenig an der bekannten Dramatik, dass dann millionenfache Altersarmut die Folge sein wird. Bereits heute steigt die Zahl der Rentner, die zu ihrer Lebensexistenz Grundsicherung beantragen müssen erheblich an – abgesehen von der hohen Zahl der Rentner in so genannter "verschämter" Altersarmut, die aus Scheu vor dem Gang zum Sozialamt und der Belastung weiterer Familienangehöriger ihre Ansprüche an die Grundsicherung gar nicht wahrnehmen. Damit verliert die gesetzliche Rentenversicherung mit ihren Pflichtbeiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern weiterhin an Legitimation…

Die Solidarrente von bis zu 850 Euro nach 40 Beschäftigungs- und 30 Beitragsjahren wird den von Altersarmut besonders betroffenen und bedrohten Menschen wenig Hilfe bieten: Vor allem die Geringverdiener mit prekären Arbeitsverhältnissen, unterbrochenen Erwerbsbiographien sowie die Frauen mit langen Jahren der Familientätigkeit und geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen mit Niedrig- bis Armutslöhnen und dabei insbesondere die Alleinerziehenden werden die Voraussetzungen zum Bezug der Solidarrente nicht erfüllen.

Zwiespältig zu beurteilen ist die Fortführung der sog. "45"er Regelung, wonach Arbeitnehmer mit 45 Jahren durchgängiger beitragspflichtiger Vollzeiterwerbstätigkeit mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können, sowie der vorgesehenen Stärkung der Betriebsrenten. In beiden Fällen profitieren wiederum vor allem die Männer in gewerkschaftlich hoch organisierten Großbetrieben mit guten Tarifverträgen und Betriebsrenten. Die dadurch verursachten Ausfälle an Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. den vorzeitigen Bezug von abschlagsfreien Altersrenten müssen aber auch die Beschäftigten in Niedriglohnsektoren und prekärer Beschäftigung aufbringen – ohne jemals in den Genuss dieser Regelungen zu kommen.

Quelle:
Wirtschaft und Gesellschaft

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