Was hinter der Diskussion um die Banklizenz steckt
[via Nachdenkseiten]
http://www.nachdenkseiten.de/?p=14039#h01
Die deutschen Sparer fühlen Unheil nahen. Diskussionen um eine "unbegrenzte Feuerkraft" und eine Banklizenz für den Eurokrisenfonds ESM lassen sie um ihre Ersparnisse zittern. Höchste Zeit, ein wenig Ordnung in die Diskussion zu bringen. [ ]
Einige Fachleute werten die Diskussion um eine Banklizenz für den ESM ohnehin nur als Nebelkerze. Sie weisen auf eine viel einfachere Möglichkeit hin: Die EZB selbst könnte ihr Anleihe-Programm wieder in großem Stil aufnehmen. Den ESM bräuchte sie dafür nicht. Das Ergebnis aber wäre weitgehend das gleiche. Mit drei Unterschieden: Während der ESM ein politisches Instrument ist, ist die EZB formal unabhängig. Auch würde es im Fall der Fälle einen Unterschied machen, ob die Risiken bei der EZB oder beim ESM liegen. Befürworter eines Eingreifens des EZB weisen zum dritten darauf hin, dass sich der Rettungsfonds das meiste Geld für Staatsanleihenkäufe am Kapitalmarkt leihen müsste, die EZB es hingegen quasi aus dem Nichts schaffen könnte. Sie bräuchte dafür nicht mal Zinsen zahlen. FAZ http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/europas-schuldenkrise/banklizenz-fuer-den-esm-was-hinter-der-diskussion-um-die-banklizenz-steckt-11840139.html
Die deutschen Sparer fühlen Unheil nahen. Diskussionen um eine "unbegrenzte Feuerkraft" und eine Banklizenz für den Eurokrisenfonds ESM lassen sie um ihre Ersparnisse zittern. Höchste Zeit, ein wenig Ordnung in die Diskussion zu bringen. [ ]
Einige Fachleute werten die Diskussion um eine Banklizenz für den ESM ohnehin nur als Nebelkerze. Sie weisen auf eine viel einfachere Möglichkeit hin: Die EZB selbst könnte ihr Anleihe-Programm wieder in großem Stil aufnehmen. Den ESM bräuchte sie dafür nicht. Das Ergebnis aber wäre weitgehend das gleiche. Mit drei Unterschieden: Während der ESM ein politisches Instrument ist, ist die EZB formal unabhängig. Auch würde es im Fall der Fälle einen Unterschied machen, ob die Risiken bei der EZB oder beim ESM liegen. Befürworter eines Eingreifens des EZB weisen zum dritten darauf hin, dass sich der Rettungsfonds das meiste Geld für Staatsanleihenkäufe am Kapitalmarkt leihen müsste, die EZB es hingegen quasi aus dem Nichts schaffen könnte. Sie bräuchte dafür nicht mal Zinsen zahlen.
Anmerkung JB:
Die FAZ will "ein wenig Ordnung in die Diskussion" bringen und erreicht mit ihrem sachlich daherkommenden Artikel das genaue Gegenteil. Wie bereits auf den NachDenkSeiten
angeführt, besteht der wesentliche Unterschied zwischen den Interventionen der EZB und Interventionen des ESM (mit oder ohne Banklizenz) darin, dass die EZB laut Statut ausschließlich Papiere am Finanzmarkt (Sekundärmarkt) kaufen darf. Der ESM darf jedoch auch den Staaten die Anleihen direkt abkaufen (also am Primärmarkt). Dieser Unterschied mag sich technisch anhören, ist jedoch für den Wirkungsmechanismus der Interventionen maßgeblich. Leider erwähnt der Artikel der FAZ diesen relevanten Unterschied noch nicht einmal. Dabei ist es keinesfalls auszuschließen, dass der FAZ-Autor noch nicht einmal weiß, dass es sich beim Hollande-Monti-Modell um eine Intervention am Primärmarkt handelt. Die Kommentare der zitierten "Fachleute" legen diese Vermutung zumindest nahe. Der gleiche Fehler ist (in einem leicht anderen Zusammenhang) auch letzter Woche der SZ passiert. http://www.nachdenkseiten.de/?p=13999#h04Dazu eine Ergänzung zum gestrigen Artikel
"Die deutsche Regierung heizt die Eurokrise weiter an" http://www.nachdenkseiten.de/?p=14032Anmerkung JB:
Einige Leser machten mich per Mail auf einen
Artikel in der FAZ aufmerksam, in dem Prof. Stefan Homburg anhand von Art. 32 Abs. 9 des ESM-Gesetzes herleitet, dass der ESM keine Banklizenz bräuchte, da er nicht lizensierungspflichtig sei. Das ist korrekt. Nicht korrekt ist jedoch die Interpretation, dass dem ESM dadurch auch Zugriff auf EZB-Kredite und EZB-Offenmarktpapiere hätte. Dafür benötigt er in der Tat eine Zulassung der EZB bzw. der Bundesbank, mit der er einem "Kreditinstitut" nach Definition des Kreditwesengesetzes (KWG) gleichgestellt wird vereinfacht wird hier in der öffentlichen Diskussion von einer "Banklizenz" gesprochen. Art. 32 Abs. 9 des ESM-Gesetzes sagt, dass der ESM von den Zulassungs- und Lizenzierungspflichten, die für Kreditinstitute gelten, ausgenommen ist. Der Passus sagt dabei jedoch nicht, dass der ESM dadurch nun in allen rechtlichen Belangen mit einem Kreditinstitut gleichzusetzen sei. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied. Ich möchte das mal zur Vereinfachung mit einem (hypothetischen) Gesetz zur Zulassung von Elektrofahrrädern vergleichen. Ein solches Gesetz könnte sehr wohl einen Passus beinhalten, der besagt, dass Elektrofahrräder nicht den Zulassungspflichten unterliegen, die die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für Automobile vorsieht. Das heißt aber noch lange nicht, dass Elektrofahrräder auf der Autobahn fahren dürfen. Die im NDS-Artikel geäußerte Interpretation der "Banklizenz" deckt sich im übrigen auch mit der Interpretation des Bundesfinanzministeriums, der Bundesbank und der EZB.
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