Die solidarische Organisation der sozialen Sicherungssysteme
Die Absicherung der allgemeinen und bei nahezu jeder und jedem eintretenden Risiken des Altwerdens, des Krankwerdens, des Pflegebedürftigwerdens und des Arbeitsloswerdens kann man privat oder öffentlich und solidarisch organisieren. Die gesetzliche Rente, die gesetzliche Krankenkasse, die Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung sind die öffentlich organisierten Regelungen zur Absicherung der Risiken.
Prinzipiell müssen diese öffentliche organisierten Versicherungssysteme nicht notwendigerweise Elemente von Sozialtransfers enthalten. Man könnte die gesetzliche Rentenversicherung so organisieren, dass das so genannte Äquivalenzprinzip voll gewährleistet ist. D.h.: die Zahlungen des Systems orientieren sich an der Beitragszahlung der Versicherten. Man kann aber auch stärkere Elemente der Solidarität einbringen wenn man die Auszahlungen an die Spitzenverdiener nicht voll an den geleisteten Beiträgen orientiert oder besondere Regelungen mit dem System kombiniert wie zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsrente.
Gesetzlich geregelte Sicherungssystem können auch stärkere solidarische Elemente enthalten, so zum Beispiel die Gesetzliche Krankenkasse. Dort orientiert sich die Leistung der Krankenversicherung nicht maßgeblich an der Beitragsleistung des Versicherten. Wer viel verdient und einen höheren Beitrag zahlt, hat in der Regel auch keine bessere Leistung zu erwarten als jemand mit einem niedrigen Einkommen.
In der Regel arbeiten diese Systeme um vieles preiswerter und Ressourcen schonender als die private Organisation der Absicherung. Die Organisation der Riester-Rente über das Umlageverfahren zum Beispiel verschlingt im Schnitt 15 % der eingezahlten Prämien, die Gesetzliche Rentenversicherung kommt zur Organisation der Beitragserhebung und der Rentenauszahlung mit ungefähr einem Prozent der Beiträge aus.
Es gibt eine ziemlich breite Variation der speziellen Organisation gesetzlicher Sicherungssysteme. D.h., man kann die Sicherungssysteme durchaus verschieden organisieren. Zum Beispiel: die Einbeziehung aller Erwachsenen in die sozialen Sicherungssysteme, also auch der Beamten und der Selbstständigen. Oder die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen.
Man könnte die Beiträge zur Gesetzlichen Altersvorsorge statt an der Lohnsumme auch an der Wertschöpfung eines Unternehmens orientieren Das wäre eine sehr sinnvolle Reform des Systems, weil lohnintensive Produktionen tendenziell entlastet würden.
Die Sicherheit der privaten Sicherungssysteme hängt von dem Wohlergehen der einzelnen Unternehmen ab. Das ist neben der Kostenträchtigkeit der Privatvorsorge ein zweiter Nachteil.
Angesichts der Effizienz der sozialen Sicherungssysteme und des zumindest gewissen Risikos der Privatvorsorge ist es erstaunlich, dass die in den letzten 20 Jahren die Politik bestimmenden politischen Kräfte die sozialen Sicherungssysteme destabilisiert haben:
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Die Arbeitslosenversicherung wurde im Kern mit Harz IV abgeschafft. Wenn jemand nach einem Jahr Arbeitslosigkeit in Harz IV fällt, dann ist das keine ernst zu nehmende Versicherung mehr.
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Die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rente ist durch vielerlei politischen Entscheidungen reduziert worden. Das geschah nicht zufällig. Es ist Teil eines Plans zur Förderung der Privatvorsorge. Diesen Vorgang hat einer der Agitatoren für die Privatvorsorge, Bernd Raffelhüschen, im Film Renten-Angst anschaulich beschrieben.
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Der Pflege-Riester bringt den Einstieg in die Privatisierung auch dieses Zweiges der Risikovorsorge.
Ein dichtes soziales Netz ist eine wichtige Basis der sozialen Sicherheit und der Freiheit. Es ist in der Regel keine Hängematte.
Eine Steuerpolitik, die die Ungerechtigkeiten der primären Einkommensverteilung korrigiert.
Seit 30 Jahren sinkt der Anteil der abhängig beschäftigten Personen am Volkseinkommen. D.h., die so genannte primäre Einkommensverteilung ist schlechter und ungerechter geworden. In den letzten Jahren hat die Ungerechtigkeiten rasant zugenommen.
Das ist ein sehr schlechtes Ergebnis und war, wie wir wissen, gewollt. Die Reservearmee der Arbeitslosen sollte und hat dafür gesorgt, dass die Löhne über einen längeren Zeitraum stagnierten und die Gewinne und Vermögenseinkommen massiv stiegen.
In einer von Sachlichkeit in den Geist der Sozialstaatlichkeit geprägten Gesellschaft, weiß man in einer solchen Situation, was zu tun wäre: der Staat hätte die Aufgabe, mithilfe der Steuerpolitik die Ergebnisse der primären Einkommensverteilung zu korrigieren. Bei uns ist genau das Gegenteil passiert: die Vermögensteuer wurde gestrichen, die Unternehmenssteuern wurden gesenkt, den Spekulanten wurde zum 1.1.2002 die Steuerfreiheit für die Gewinne beim Verkauf von Aktienpaketen eingeräumt, die Erbschaftssteuer wurde ihrer Wirksamkeit weitgehend beraubt, etc. Und die Mehrwertsteuer die den Konsum der Massen belastet, wurde gleich um drei Punkte erhöht.
Das alles waren keine Akte zur Förderung der Sozialstaatlichkeit.
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