Die Neue Richtervereinigung (NRV) wendet sich mit einer aktuellen Stellungnahme vehement gegen eine Generalverdächtigung sämtlicher Bedürftigen in Deutschland, welche nun auch zur Beschneidung von Prozesskostenhilfe genutzt werden soll.
Baden-Württemberg und Niedersachsen wollen ihre Justizhaushalte auf Kosten ihrer sozial schwachen Bürgerinnen und Bürger entlasten.
Die Stellungnahme :
http://www.nrv-net.de/main.php?id=161&presse_id=24 DIE ARMEN SIND ALLE VERBRECHER!?
Die Neue Richtervereinigung (NRV) wendet sich vehement gegen eine Generalverdächtigung sämtlicher Bedürftigen in Deutschland, welche nun auch zur Beschneidung von Prozesskostenhilfe genutzt werden soll. Baden-Württemberg und Niedersachsen wollen ihre Justizhaushalte auf Kosten ihrer sozial schwachen Bürgerinnen und Bürger entlasten. Dazu haben sie im April 2006 einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat eingebracht, mit dem die Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe erheblich begrenzt werden sollen (BR Drucks 250/06). Dieser Gesetzesentwurf ist in vielfältiger Weise verfassungswidrig und geeignet, der deutschen Justiz und dem deutschen Sozialstaat dauerhaft erheblichen Schaden zuzufügen. Wenn Gesetz wird, was die beiden Länder vorgeschlagen haben, dann
- stehen demnächst alle sozial Bedürftigen unter dem Generalverdacht, Prozesskostenhilfe missbräuchlich, also betrügerisch beantragen zu wollen,
- sollen demnächst Richter und Rechtspfleger persönliche Daten der bedürftigen Rechtssuchenden bei Finanzämtern, Banken und Sparkassen abfragen,
- zudem sollen Richter und Rechtspfleger bei den Arbeitgebern der Bedürftigen ihre Einkommen erschnüffeln, womit Arbeitgeber zugleich stets darüber informiert werden, welche Arbeitnehmer vor welchem Gericht gerade einen Prozess führen,
- sollen Richter und Rechtspfleger also als Sozialdetektive tätig werden und ihre Aufgaben in der Rechtsprechung vernachlässigen,
- werden bei den Armen auch noch Gebühren erhoben für die Bewilligung von Sozialleistungen, denn für gewährte Prozesskostenhilfe zahlt auch der Sozialhilfeempfänger künftig 50, - Euro Gebühren, ob er seinen Prozess gewinnt oder nicht,
- werden Arme insgesamt noch weniger Chancen bekommen, Zugang zu den Gerichten zu erhalten; kurzum: Dann wird der Sozialstaat einmal mehr verkürzt. Diesmal auch noch auf Kosten des Rechtsgewährungsanspruches: wenn nämlich den Armen die Möglichkeit beschränkt wird, ihre Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten zu führen. Wilfried Hamm, Sprecher der NRV: "Das Gesetzesvorhaben ist in erschütternder Weise verfassungswidrig. Erst einmal werden die Leistungen des Sozialstaates immer weiter gekürzt. Und dann wird, wer heute noch unter Berufung auf den Sozialstaat seine Verfassungsrechte geltend machen will, von der Politik zunehmend des Missbrauchs und Betrugs bezichtigt. Für die Politiker scheint zu gelten: Die Armen sind alle Verbrecher. Und um den Zynismus zu vervollständigen, sollen die Bedürftigen auch noch für Sozialhilfeleistungen Gebühren zahlen! Das ist nicht mehr die republikanische Gemeinschaft, die sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes vorgestellt haben. Aus diesem Entwurf spricht nur noch ein Wirtschaftsverbund, der allen sozial Schwachen und deren Ansprüchen die kalte Schulter zeigt."
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