Verdachtskündigung gegen Produktionsarbeiter in Pharma-Fabrik Nattermann Köln (Sanofi-Aventis) geht in Berufung. Verdachtskündigung trotz Unschuld in erster instanz bestätigt
Saal 100, 1.Stockwerk
Landesarbeitsgericht Blumenthalstrasse 33, 50670 Köln
Hintergrund:
In der Produktionsstätte von Nattermann kam es offenbar immer wieder zu Ausfällen, vermutlich durch schlampige Arbeit, ineffiziente Technik, vielleicht Manipulation und Sabotage wie den Aussagen des ersten Prozesses zu entnehmen war. Als Schuldigen und Sündenbock versuchte man Ugur K. dingfest zu machen und zu überführen. Er wurde letztendlich ohne stichhaltige Beweise aufgrund von Mutmaßungen und möglicherweise konstruierter Indizien schwerer Verbrechen beschuldigt. Die anhängigen Strafverfahren verliefen im Sande, Ermittlungen wurden eingestellt. Er ist demnach strafrechtlich unschuldig. Dennoch wurde seine Kündigung durch das Arbeitsgericht Köln bestätigt.
Es besteht der dringende Verdacht, dass Ugur K. als selbstbewußter mitunter renitenter Arbeiter zum Sündenbock für die Produktionsausfälle bei Nattermann gemacht werden sollte. Dass man mit großem Aufwand (Bespitzelung, Polizeieinsatz) an ihm ein Exempel statuieren wollte, um den Rest der Belegschaft einzuschüchtern.
Die Umkehr der Beweislast am Arbeitsplatz?
Vor dem LAG Köln wird es im Kern um folgenden juristisch hoch interessanten Sachverhalt gehen: Die Unschuldsvermutung und die Umkehr der Beweislast. Gelten am Arbeitsplatz Sonderrechte, die das bürgerliche Rechtsverständnis auf den Kopf stellen? Muss ein Beschuldigter seine Unschuld nachweisen können? Was könnnen Arbeiter_innen tun, wenn ein Unternehmen offensichtlich mit Vergeltungsmaßnahmen reagiert? Reicht es für ein Unternehmen aus, das " gegenseitige Vertrauensverhältnis" einseitig zu zerstören, um einen Arbeiter los zu werden?
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