Donnerstag, 9. August 2012

Callcenter: Kündigung wegen Betriebsratswahl? Leipziger TAS AG entlässt Mitarbeiter, die Betriebsrat gründen wollen


 
 
 
[via arbeitsunrecht.de]
 

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Leipziger TAS AG entlässt Mitarbeiter, die Betriebsrat gründen wollen / Strafanzeige gegen Unternehmen

Wie das

Leipziger Fernsehen am 4. August 2012 berichtete, sind beim Leipziger Callcenter-Betreiber TAS für den 13. August Betriebsratswahlen anberaumt. Nun sollen just jene Kollegen gekündigt worden sein, die die Betriebsratsgründung voran getrieben haben, wird die Gewerkschaft ver.di zitiert.

Es besteht eine Verbindung zur Neckermann-Pleite. Die TAS-Beschäftigten befürchteten offenbar- so geht aus einem Firmenschreiben hervor, dass als Folge der Insolvenz Entlassungen in ihrem Callcenter folgen würden.

Die Tageszeitung "Junge Welt"

schreibt am 8. August 2012 von drei gekündigten Gewerkschaftern. Die Gesamtzahl der Beschäftigten bei TAS soll 350 betragen. Für die Arbeitgeber soll der Kölner Anwalt André Gottschalk der mittelständischen Kanzlei Prof. Dr. Bischoff & Partner aktiv sein. Ver.di will laut Presse die Kündigungsschutzklagen der Entlassenen unterstützen und Strafanzeige wegen Behinderung der Betriebsratswahlen stellen.

Die TAS AG scheint kein unbeschriebenenes Blatt in Sachen Betriebsratsverhinderung zu sein. Leipzig Fernsehen vermeldete über den Konflikt:

Bereits vor fünf Jahren kam es zu einem ähnlichen Fall. Auch da sind Mitarbeiter, die eine Betriebswahl durchführen wollten, fristlos gekündigt worden.
"Wir werden", so Christel Tempel, ver.di-Landesbezirksfachbereichsleiterin, "all dies zum Anlass nehmen und Strafanzeige wegen Behinderung der BR-Wahlen stellen."
"Behinderungen von BR-Wahlen, das Schüren von Ängsten bei den Beschäftigten sind im Call-Center Bereich leider kein Einzelfall, damit muss endlich Schluss sein", so Tempel weiter.

 Offenbar versucht das Unternehmen, die Kündigungen mit "unternehmensschädigenden Äußerungen" zu begründen. Eine Methode, die letztendlich vor Gericht oft scheitert. Da die Prozesse samt Berufung gerne über Monate gehen, erfüllen sie dennoch ihren Zweck: Die Beschäftigten sind raus aus dem Betrieb, von Kollegen isoliert und das Arbeitsgericht kann feststellen, dass das "Vertrauensverhältnis zerstört" sei.

Zu Arbeitsverhältnissen und Betriebsklima schreibt die Junge Welt:

Gründe, einen Betriebsrat zu wählen, gibt es genügend: Schon allein wegen der Betriebsgröße und der niedrigen Löhne, meint Christel Tempel von ver.di. Ihres Wissens nach zahle das Unternehmen fixe Stundenlöhne zwischen sechs und sieben Euro – je nachdem, wie flexibel die Mitarbeiter einsetzbar seien – und zusätzlich individuelle Leistungsprämien, die sich etwa an Verkaufsabschlüssen orientierten, beschrieb sie am Montag auf jW-Nachfrage die Situation.

Kaum sei jedoch der Wahltermin bekannt geworden, habe man gegen die »Gewerkschaftsanhänger« mobilgemacht, und zwar mit einem Schreiben, das an die Belegschaft verteilt worden sei (liegt jW vor). Darin heißt es etwa, die »Unverbesserlichen« gefährdeten mit ihrem Ansinnen, einen Betriebsrat zu gründen, bewußt Projekte und Arbeitsplätze. Man werde nicht zulassen, daß Mitarbeitern der TAS AG dasselbe wie Schlecker-Beschäftigten drohe, »nur damit die drei ein Fleißbienchen in ihr Juso/DGB-Pflichtenheft bekommen«

Gleichzeitig wird in dem Schreiben die gute Zusammenarbeit von Vorstand und Mitarbeitern, die seit Jahren auch ohne Betriebsrat funktioniere, gelobt. Sie sei »getragen von gegenseitigem Vertrauen«, wie das monatliche »Vertrauensleute-Meeting« beweise. Der Ursprung des Briefes sei ver.di bislang nicht bekannt, so Tempel. Zu dem guten Dutzend Unterzeichner gehören ihres Wissens aber auch leitende Angestellte und Vorstandsmitglieder. Zumindest einer von ihnen ist jW-Recherchen zufolge im Personalmanagement tätig

Ein interessantes Dokument ist die Erklärung von TAS, die wir hiermit dokumentieren. Sie liefert Einblicke in die Denkweise und Sprache des Union Busting. Ein häufiges Mittel ist es, Mitarbeiter zu "offenen Briefen" und Unterschriftenlisten zu animieren, in denen sie ihre Ablehnung für Betriebsräte und Gewerkschaften kund tun sollen. Im Fall TAS liest sich das so:

Die Mitarbeiter der TAS AG stehen geschlossen hinter der Unternehmensführung.

Die Behauptung, dass Betriebsratswahlen bei der TAS AG durch die Unternehmensführung verhindert werden sollen, ist nachweislich falsch. Der Aufruf zur Wahl des Wahlvorstandes wurde ordnungsgemäß sofort auf erste Anfrage ausgehangen und den Mitarbeitern zur Kenntnis gebracht. Auf Anfrage der Vertreter von ver.di wurde diesen noch am 31.07.2012 bestätigt, in welchem Raum die Wahlen stattfinden sollen. Die Behauptung wird daher wider besseren Wissens erhoben.

Unwahr ist auch die Behauptung, dass Mitarbeiter gekündigt worden seien um eine Betriebsratswahl zu verhindern. Die Kündigungen rechtfertigen sich mit dem Angriff der Mitarbeiter auf die Führung des Unternehmens. Auch hier wurden unwahre Tatsachen behauptet, deren Unterlassung anwaltlich einzufordern sein wird.

Ebenfalls nicht zutreffend ist die Darstellung, dass "ein offener Brief" an die Mitarbeiter der TAS verfasst worden seien in welchem Unwahrheiten, Vorwürfe und Beleidigungen gegenüber den Initiatoren der Betriebsratswahl verfasst worden sind. Seitens Unternehmensführung der TAS AG wurde ein solcher "offener Brief" niemals verfasst oder in Umlauf gebracht.

Die Initiatoren der Betriebsratswahl hingegen haben in einem Flugblatt die Unternehmensführung der TAS AG dahingehend versucht unter Druck zu setzen, förmlich zu erpressen. Die bei Ver.di organisierten Mitarbeiter unterbreiteten das Angebot von einer Betriebsratswahl Abstand zu nehmen, wenn die verbindliche Zusage erteilt wird, dass im Unternehmen betriebsbedingte Kündigungen unterbleiben, welche aufgrund der Neckermann Insolvenz noch zu prüfen sind. In diesem Flugblatt wird behauptet, dass keine Bereitschaft bestanden habe, auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten!

Dies ist falsch. Mittlerweile kann die TAS AG verkünden, dass betriebsbedingte Kündigungen trotz der Insolvenz des Kunden Neckermann wahrscheinlich größtenteils verhindert werden können.

Richtig ist, dass sich eine Vielzahl von Mitarbeitern gegen die Gründung des Betriebsrats mittlerweile ausgesprochen haben. Dies begründet sich jedoch in dem Vorgehen der Betriebsratsinitiatoren und von Ver.di. Sollte ver.di eine Strafanzeige erstatten, so wird einer solchen Anzeige gelassen entgegengesehen.

Die Mitarbeiter wenden sich gegen die "losgetretene Schmutzkampagne" und stehen daher einer Betriebsratswahl ablehnend entgegen. Die Mitarbeiter der TAS AG hatten sich bereits vor fünf Jahren dazu entschlossen, keinen Betriebsrat zu wählen, sondern haben Vertrauensleute bestimmt, welche die Arbeitnehmerinteressen in der TAS AG wahrnehmen.

Mit der von Ver.di gesteuerten Pressekampagne soll offensichtlich weiterer Druck auch auf die Mitarbeiter der TAS AG ausgeübt werden. Es ist zu befürchten, dass das Unternehmen hierdurch Schaden nimmt, was ver.di offensichtlich in Kauf nimmt. Getroffen werden hierdurch die Mitarbeiter des Unternehmens, die ver.di angeblich vertreten möchte.

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Weitere Informationen:

Fall von Union Busting im Callcenter des  Autoverleihers Sixt in Rostock.
  • Pressemitteilung ver.di, 7. August 2012
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