Hartz IV: Jobcenter ignoriert Mitwirkungspflicht
Jobcenter kommt Mitwirkungspflicht nicht nach
Das Jobcenter Essen ignoriert eigene Mitwirkungspflicht
Nach Informationen des Vereins BG45 Hartz-IV-Netzwerk Essen weigert sich das Jobcenter Essen beharrlich dem Sozialgericht Duisburg eine vom Gericht angeforderte Verwaltungsakte zu übermitteln. Nach Angaben der Initiative begründet die Hartz IV Behörde ihr Verhalten nicht, sondern reagiert schlicht weg mit "Nicht-Verhalten".
Eine Begründung für Verzug für die Zusendung habe das Jobcenter bisher nicht angegeben. "Eine Verzögerung solchen Ausmaßes ist angesichts des geringen Arbeitsaufwandes (...) nicht nachvollziehbar." Nun haben es anscheinend die Sozialrichter satt und erteilten der Behörde eine vierwöchige Frist zur Zusendung. Sollte die Behörde auch diese Frist verstreichen lassen, werden weitere Maßnahmen zur Überprüfung von Seiten des Gerichts angedroht.
Unnötige Bindung von Gerichtskapazitäten
Ein solches Verhalten binde die Arbeitskapazitäten des Sozialgerichts unnötig, kritisierte das Hartz-4-Netzwerk-Essen. Diese Zeit könne "sinnvoller für die Bearbeitung rückständiger Gerichtsverfahren" eingesetzt werden. Zum anderen zeige dieses Verhalten, dass "es an einer wirksamen und durchgreifenden Leitung der Behörde mangelt". Eine solche Verschleppung sei kein Einzelfall, wie die Erwerbslosen-Gruppe berichtet.
In Essen komme es "häufig zu schleppender Bearbeitung oder Nichtbeachtung von Anträgen und Nachfragen". Auch Fristen wurden in der Vergangenheit von Seiten der Behörde oftmals nicht eingehalten. Es darf nicht passieren, dass die Bearbeitungszeiten vom Zufall abhängen, fordert der Verein. "Denn hier geht es um die Grundsicherung für Menschen, deren Existenz und Menschenwürde davon abhängen".
Das Jobcenter hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. (sb)
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