Residenzpflicht im Hartz-IV-Strafvollzug von Reinhold Schramm
Die schwarz-gelbe Landesregierung von Hessen gewährt Asylbewerbern mehr Bewegungsfreiheit. Die Linke spricht von einem "kleinen Riss in dickem Beton". (Vgl.) [1]
Die »Residenzpflicht« ist grundsätzlich ein Verbrechen gegen die unteilbaren Menschenrechte!
Die "Residenzpflicht" besteht auch weiterhin für Arbeitslose im offenen Hartz-IV-Strafvollzug (auch für vormals jahrzehntelang Erwerbstätige in der realen Wert- und Mehrwertschöpfung).
Auszug aus der »Eingliederungsvereinbarung« vom »Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg«:
»Halten Sie sich innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches auf, muss sichergestellt sein, dass Sie persönlich an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von Ihnen benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind.
Zum zeit- und ortsnahen Bereich gehören für Sie alle Orte in der Umgebung Ihres Grundsicherungsträgers, von denen Sie in der Lage sind, Vorsprachen täglich wahrzunehmen.
Sie sind verpflichtet Änderungen {...} unverzüglich mitzuteilen und bei einer Ortsabwesenheit {...} vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen.
Bei einer nicht genehmigten Ortsabwesenheit entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld II {...}« etc.
Anmerkung: Bitte vergleichen Sie den Text der »Eingliederungsvereinbarung« mit der faschistischen »Rechtsprechung« in den Jahren 1933 bis 1945.
Vgl.: [1] Flüchtlingspolitik in Deutschland: Hessen streicht Residenzpflicht - taz.de, 21.11.2012
www.taz.de/Fluechtlingspolitik-in-Deutschland/!105932
Info.-Empfehlung
Rekord bei Hartz-IV-Sanktionen: Strafe muss sein - taz.de, 20.11.2012
www.taz.de/Rekord-bei-hartz-IV-Sanktionen/!105851
VON: REINHOLD SCHRAMM
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