Hartz IV: Hausverbot im Jobcenter
von Keas + gegen-hartz.de
[via scharf-links.de]
http://scharf-links.de/41.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=28334&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=b42d9cff96
Jobcenter erteilte Hausverbot weil Informationsblätter für Hartz IV-Bezieher verteilt wurden
In der kommenden Woche findet vor dem Kölner Verwaltungsgericht ein Prozess statt.
In dem verhandelten Fall hatte ein Mitglied der Erwerbslosen-Gruppe "KEA" selbst Klage eingereicht, weil das Jobcenter Köln-Kalk dem Hartz IV Betroffenen ein Hausverbot aufgrund des Verteilens von Informationsblättern ausgesprochen hatte.
Der Gerichtstermin ist am 20. September 2012 um 9.30 Uhr im Kölner Verwaltungsgericht Sitzungssaal 55, Erdgeschoss. Treffpunkt für Prozessbeobachter und Unterstützer ist um 9.00 Uhr vor dem Eingang "An der Burgmauer".
Hausverbot im Jobcenter nur als als "ultima ratio"Der Sozialwissenschaftler und Erwerbslosen-Berater der Caritas, Dr. Manfred Hammel, legte unlängst dar, wann ein Hausverbot seitens des Jobcenters gerechtfertigt sein könnte. Demnach dürfe ein solches Hausverbot nur als "ultima ratio" ausgesprochen werden, wenn anderenfalls "die unbeeinträchtigte Aufgabenerfüllung nicht gewährleistet sei." Jedoch müssen sich Leistungsträger im Besonderen bemühen, sich anzeigende oder bestehende Konflikte zu lösen, wie das Landessozialgericht Sachsen (L 7 AS 593/10.B.ER) urteilte. Die Dauer des Hausverbots muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie die besondere Lage der auf Hilfeleistungen angewiesenen Betroffenen berücksichtigen. Demnach ist ein zeitlich unbefristetes Hausverbot unverhältnismäßig. (sb)
[1] www.die-keas.org/ueberlebenshandbuch
http://www.die-keas.org/node/541
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-hausverbot-im-jobcenter-9001107.php
VON: GEGEN-HARTZ.DE
Posted via email from Daten zum Denken, Nachdenken und Mitdenken
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen