Montag, 26. März 2012

Streit um Billiglöhne - #Arbeitsagentur #genehmigt #rechtswidrigen #Tarifvertrag [via DGB Region Emscher - Lippe]

 

Pressemitteilung von Montag, 26. März 2012
DGB Region Emscher - Lippe

Streit um Billiglöhne – Arbeitsagentur genehmigt rechtswidrigen Tarifvertrag

In der Recklinghäuser Zeitung vom 22. März 2012 wird in einem Streitverfahren zwischen einer Zeitarbeitsfirma und einem Arbeitnehmer, der weit unter Mindestlohn bezahlt wurde, eine Aussage aufgestellt, die falsch und irreführend ist.

Das Zeitarbeitsunternehmen, das einen inzwischen für rechtsungültig erklärten Tarifvertrag anwendete, begründet dies mit der Genehmigung durch die Arbeitsagentur.

Der DGB stellt klar:
Die Bundesagentur für Arbeit kann keine Tarifverträge genehmigen. Allerdings ist sie nach der geltenden Hartz-IV Gesetzgebung dazu gezwungen, Menschen in jede Art von Arbeit zu vermitteln.


Dies geschieht auch dann, wenn der branchenübliche Lohn deutlich unterschritten wird. Im vorliegenden Fall hatte die Christliche Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) einen Dumpingtarif vereinbart. Wenn Arbeitnehmer der Anforderung der Arbeitsagentur, eine für sie nicht zumutbare Stelle anzunehmen, nicht nachkommen, drohen Sperrzeiten und der Entzug von Hartz-IV Leistungen. Die Hartz-Gesetze und die gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber schaffen für die Arbeitsagenturen sowie für viele Zeit- und Leiharbeitsfirmen hier die Möglichkeit, Menschen unter Druck zu setzen.

"Wer um den Preis einer Arbeit feilscht und deswegen Arbeit verweigert, hat mit Kürzungen zu rechnen. So kann und darf man mit Beschäftigten nicht umgehen. Hier ist von Amtswegen die Marktwirtschaft für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer außer Kraft gesetzt worden", so der Vorsitzende des DGB Dr. Josef Hülsdünker.

Der DGB sieht daher dringenden Handlungsbedarf. Die Einhaltung von Tarifverträgen, die Mindestlöhne in Höhe von 8,50 Euro vorsehen, ist sicherzustellen. Lohndumping muss verhindert werden. Wo das nicht möglich ist, muss eine gesetzliche Auffanglinie nach unten zum Tragen kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Hülsdünker
Vorsitzender

DGB-Region Emscher-Lippe
Dorstener Str. 27a
45657 Recklinghausen


Kontaktdaten:
DGB Region Emscher - Lippe

45657 Recklinghausen* Dorstener Str. 27 a * Telefon: 0 23 61 - 10 62 40 * Telefax: 0 23 61 - 18 39 80 * E-Mail: recklinghausen@dgb.de" />

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