Dienstag, 29. Juni 2010

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Das Leben einer Hotel-Hungerlöhnerin

(Nachdenkseiten)



Eigentlich fallen Zimmermädchen unter die Kategorie Mindestlohn.

 

Doch viele Hotels sind äußerst kreativ, um die Reinigungskräfte mit weniger abzuspeisen – auf Kosten der Steuerzahler.

Das alles ist nur zu verstehen, wenn man in ihren Arbeitsvertrag schaut.

 

Und dort steht, Mindestlohn hin, Mindestlohn her: "Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der bearbeiteten Hotelzimmer."

 

Und die sieht so aus: 50 Cent für die Reinigung eines Zimmers, in dem der Gast noch weitere Nächte bleibt. 75 Cent für das Bad dieses Zimmers.

 

3,50 Euro für ein großes Zimmer, wenn Gäste abreisen und die Betten frisch bezogen werden müssen, 2,80 Euro für ein kleines.

 

Um aber auf den gesetzlichen Mindestlohn zu kommen, müsste Petra R. pro Stunde in mehr als sechs Zimmern die Betten machen und die Bäder putzen. Ein Ding der Unmöglichkeit, wie jeder weiß, der seine Wohnung selbst in Ordnung hält.

Verlierer Nummer zwei ist der Steuerzahler. Petra R. kann trotz ihrer 40 bis 50 Arbeitsstunden pro Woche nicht von ihren Einkünften leben.

 

Also bittet sie Monat für Monat beim Jobcenter um einen Zuschuss: Sie ist eine der sogenannten Hartz-IV-Aufstocker. Ebenso oft taucht sie beim Wohnungsamt auf, um Wohngeld zu beantragen. Bezahlt wird all dies aus Steuergeldern.

 

Ein weiteres Geschenk für die Hotelbranche.

Quelle: FTD

 

Posted via email from 01159 Dresden Löbtau-Süd und Umgebung

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