Platz machen für Equal Pay
Zeit für Equal Pay
Zur Zeit beschließen die DGB-Gewerkschaften mit den Unternehmerverbänden der Zeitarbeitsbranche (BAP und IGZ) neue Tarifverträge. Unter dem Begriff Branchenzuschlag lassen sich die Gewerkschafter feiern und erzählen was von Equal Pay, was soviel heißen soll wie gleiche Bezahlung und gleiche Rechte. Schaut man genauer hin, wird ziemlich schnell klar, dass die neuen Tarifverträge mit Equal Pay nichts zu tun haben.
Dabei ist eines nicht zu vergessen:
Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG § 3 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 sowie AÜG § 9 Nr. 2) ist klar geregelt, dass das Zeitarbeitsunternehmen dem Arbeitnehmer für die Zeit der Überlassung die im Betrieb des Kunden geltenden wesentlichen Arbeits- und Entgeltbedingungen gewähren muss. Das heißt, sie müssen nicht nur gleichen Lohn sondern auch gleichen Urlaub, gleiche Arbeitszeiten und gleiche Arbeitsbedingungen gewähren.
Aber warum ist das nicht so?
Weil man den Unternehmern ein Hintertürchen aufgelassen hat. So heißt es im Gesetzestext: "Von der Verpflichtung zur Gleichstellung ist das Zeitarbeitsunternehmen befreit, wenn es einen Tarifvertrag mit abweichenden Regelungen anwendet". Zur Zeit haben nur die DGB-Gewerkschaften gültige Tarifverträge abgeschlossen und verhindern dadurch die Equal Pay-Regelung. Die jetzigen Lohntarifverträge der DGB Gewerkschaften haben eine Laufzeit bis zum 31. Oktober 2013.
Daher fordern wir den DGB und seine anhängenden Gewerkschaften auf, die laufenden Tarifverträge zu kündigen und keine neuen abzuschließen.
Um dies zu unterstreichen, könnt Ihr uns Soli-Mails und Kommentare zum Thema schicken. Wir werden die Stimmen und die Kommentare sammeln und in regelmäßigen Abständen dem DGB zukommen lassen. Damit die Forderung auch ankommt, werden wir diese auch an ca. 600 Funktionäre der DGB-Gewerkschaften weiterleiten. Namen usw. sind keine Pflicht, entscheidet selbst.
Habt Ihr noch irgend welche Anregungen, Fragen oder sonst irgendwas, dann schreibt uns unter: bremer-feierabend@email.de
Eins noch, um gleich die erste Frage zu beantworten:
Was würde passieren, wenn die DGB-Tarifverträge zur Leiharbeit auslaufen würden? Welche Nachwirkungsrisiken gäbe es dabei?
Im Tarifvertragsgesetz §4 (5) heißt es dazu: Nach Ablauf des Tarifvertrages gelten seine Rechtsnormen weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden. Heißt im Klartext: der Tarifvertrag gilt so lange weiter bis ein neuer Tarifvertrag unterschrieben ist. Einige Arbeitsrechtler wie z.B. Prof. Dr. Wolfgang Däubler sehen das anders. In einem Interview in der Express hat er die Frage wie folgt beantwortet.
Däubler: "Die Verleiher haben eine gute Lobby in der juristischen Fachöffentlichkeit. Deshalb gibt es eine ganze Reihe von Autoren, die den Standpunkt vertreten, auch ein nachwirkender Tarifvertrag würde dem Equal-Pay-Grundsatz vorgehen. Andere sagen dagegen zu Recht, dass nur ein voll wirksamer Tarifvertrag vom Gesetz abweichen kann."
www.bremen-macht-feierabend.de
Posted via email from Daten zum Denken, Nachdenken und Mitdenken
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