Mittwoch, 29. Februar 2012

--->>> #Öffentliche #Stigmatisierung #von #Hartz IV-Betroffenen [via gegen-hartz.de] (sicher auch im #SiliconSaxony #Dresden)


 

Hartz IV: Jobcenter missachten Datenschutz

 

Linke: Datenschutz muss auch bei Hartz IV-Empfängern eingehalten werden

[via gegen-hartz.de]


http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-missachten-datenschutz-900381.php


Laut MdL Dr. Carolin Butterwegge, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, missachten viele Kommunen in NRW das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Hartz IV-Beziehern. Aus Angst, der Arbeitslosengeld II-Bezug könne öffentlich gemacht werden, würden Hilfebedürftige die ihnen zustehenden Leistungen nicht in Anspruch nehmen.

Öffentliche Stigmatisierung von Hartz IV-Betroffenen


In der Praxis wird das informationelle Selbstbestimmungsrecht laut der Fraktion bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes verletzt. Schulen würden beispielsweise unterschiedliche Essensmarken an Kinder austeilen, deren Mittagessen vom Bildungs- und Teilhabepaket finanziert wird. Betroffene Kinder werden so öffentlich stigmatisiert. Ähnliches geschieht auch bei Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe. Die Jobcenter überweisen Vereinsbeiträge von Hartz IV-Empfängern direkt auf die Vereinkonten, so dass der Leistungsbezug über den Kopf des Betroffenen hinweg offenkundig wird. "Gerade in Vereinen mit engen sozialen Netzwerken besteht daher die Gefahr, dass der Hartz-IV-Bezug ungewollt öffentlich bekannt wird", kritisiert Butterwegge.

Die Linke fordert nun von Landesregierung und Kommunen eine Neugestaltung der Verwaltungsverfahren zum Bildungs- und Teilhabepaket. Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Hartz-IV-Familien müssen stets gewahrt werden. Die Abgeordnet erklärt: "Wer unter Hartz IV leben muss, der ist regelmäßig das Ziel stigmatisierender Anschuldigungen. Stimmungsmache aus Politik und Medien fördern dies. Um eine Stigmatisierung und gesellschaftliche Ausgrenzung der Kinder und Jugendlichen zu verhindern, ist es wichtig, die Daten der Betroffenen zu schützen und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren. Da die Inanspruchnahme von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach wie vor unbefriedigend ist, erweist sich das Paket wie befürchtet als bürokratisches Monster, das die Folgen materieller Armut in Familien in keiner Weise diskriminierungsfrei und wirkungsvoll zu lindern vermag." (ag)



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