Hartz IV: Jobcenter missachten Datenschutz
Linke: Datenschutz muss auch bei Hartz IV-Empfängern eingehalten werden
Laut MdL Dr. Carolin Butterwegge, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, missachten viele Kommunen in NRW das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Hartz IV-Beziehern. Aus Angst, der Arbeitslosengeld II-Bezug könne öffentlich gemacht werden, würden Hilfebedürftige die ihnen zustehenden Leistungen nicht in Anspruch nehmen.Öffentliche Stigmatisierung von Hartz IV-Betroffenen
In der Praxis wird das informationelle Selbstbestimmungsrecht laut der Fraktion bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes verletzt. Schulen würden beispielsweise unterschiedliche Essensmarken an Kinder austeilen, deren Mittagessen vom Bildungs- und Teilhabepaket finanziert wird. Betroffene Kinder werden so öffentlich stigmatisiert. Ähnliches geschieht auch bei Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe. Die Jobcenter überweisen Vereinsbeiträge von Hartz IV-Empfängern direkt auf die Vereinkonten, so dass der Leistungsbezug über den Kopf des Betroffenen hinweg offenkundig wird. "Gerade in Vereinen mit engen sozialen Netzwerken besteht daher die Gefahr, dass der Hartz-IV-Bezug ungewollt öffentlich bekannt wird", kritisiert Butterwegge.
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