Freitag, 10. Mai 2013

Die Mindestlohn-Forderung von 10 Euro-Std. - bereits im Jahr 2005


Die Mindestlohn-Forderung von 10 Euro-Std. – bereits im Jahr 2005
 
von Reinhold Schramm
 
[via scharf-links.de]
 
 


Im Jahr 2013 fordern SPD, Grüne und DGB nur 8,50 Euro-Std. Mindestlohn von der deutschen BDA-Wirtschafts- und Gesellschaftsführung

»SPD, Grüne und Gewerkschaften wollen einen gesetzlichen Mindestlohn. Die weiter steigende Zahl der Hartz-IV-Aufstocker unterstreicht diese Forderung {...}«
(Vgl. Tageszeitung)

Bereits im Diskussionspapier vom 31. März 2005 fordert der Arbeitslosenverband Deutschland (ALV): »Statt Hartz IV und Armutsarbeit – Mindesteinkommen und Mindestlohn!«

So forderte der Arbeitslosenverband „ein armutsverhinderndes und diskriminierungsfreies Mindesteinkommen für Nicht-Erwerbstätige und einen existenzsichernden Mindestlohn für Erwerbstätige" (März 2005). *

 

Zum »Mindestlohn für Erwerbstätige« heißt es schon im März 2005 beim Arbeitslosenverband: „In Deutschland leben 2 Millionen Erwerbstätige und deren Familien in Armut. Diese Einkommensarmut wendend ist ein Mindestlohn in Höhe von ca. 1.700 Euro pro Monat (Brutto; Vollzeit) bzw. 10 Euro pro Stunde (Brutto). Der Mindestlohn soll einer anwachsenden, unabgesicherten Tagelöhnerei, Gelegenheitsarbeit und Minijobs unter dem existenzsichernden Minimum entgegen wirken. Dem Lohndumping und der zerstörerischen Konkurrenz um niedrige Löhne soll ein Riegel vorgeschoben werden"

(Mindestlohn-Forderung im März 2005) *(Vgl. ALV-Diskussionspapier) *

Kommentar zum Mini-"Mindestlohn" von SPD, Grüne und DGB-Führung

Mit einem Mini-"Mindestlohn" von Brutto "8,50 Euro"-Std., so die DGB-Forderung, besteht kein Rentenanspruch oberhalb der Sozialhilfe bzw. gesetzlichen Grundsicherung, so auch nicht nach 50 Jahren in Vollzeitarbeit.

Für die gesetzliche Grundsicherung – auf Antragstellung – kommt es dann auch noch zur dauerhaften (Konto-)Überprüfung der Bedürftigkeit, analog dem Hartz-IV-Strafvollzug für Arbeitslose, trotz lebenslanger Billig-Lohnarbeit und Ausbeutung.

Die Mehrzahl der vermögenslosen Beschäftigten erreicht auch keine 40 Vollzeit-Arbeitsjahre, vor allem auch nicht Mütter und Väter.

Um nach 35 Jahren in Vollzeitarbeit ein Rentenniveau entsprechend der gesetzlichen Grundsicherung/Sozialhilfe zu bekommen, bedarf es bereits heute eines "durchschnittlichen" Brutto-Arbeitslohns von "15 Euro-Std."

Richtig wäre auch eine gesetzliche Grundsicherung im Rentenalter nicht unter mtl. 1100 Euro, plus die eigene erworbene (gesetzliche) Altersrente, zusammen nicht unter mtl. Netto: 1400 Euro! Für Vollzeit-Erwerbstätige nach 35 Arbeitsjahren und für Mütter/Väter nach 25 Arbeitsjahren – nach erreichen der gesetzlichen Altersgrenze – nicht unter Netto: 1400 Euro [ohne Kürzungen durch Steuern und Sozialabgaben].

Bei der zukünftigen (allgemeinen) gesetzlichen Rentensicherung müssen alle privaten Vermögen, einschließlich Erbschafts- und Kapitaleinkünfte, einbezogen werden. Jeder Bürger muss entsprechend seiner Leistungsfähigkeit und Einkünfte in die (allgemeine) gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, auch Staatsbeamte und Selbständige. Auch die reale Produktivkraftentwicklung in Deutschland muss hierbei berücksichtigt werden. Anmerkung: Bei Steuer- und Abgabeflucht erfolgt die entschädigungslose Enteignung und (internationale) Strafverfolgung. (Vgl. Kommentare in der Taz.)

Zur kausalen Begründung der Forderung nach einem auskömmlichen "Mindesteinkommen und Mindestlohn" heißt es beim Arbeitslosenverband Deutschland (ALV) im März 2005:

„Wir leben in einer hochproduktiven Gesellschaft, die mit immer weniger Arbeitsvolumen immer mehr Güter produziert und Dienstleistungen erbringt. Die Gewinne der Unternehmen steigen, ebenso die Einkommen aus Vermögen.

Der gesamte Reichtum unserer Gesellschaft wird von allen Menschen geschaffen – ob in Erwerbsarbeit, Erziehungs- und Sorgearbeit, im kulturellen, sozialen, ökologischen und politischen Engagement oder in der Aneignung und Weitergabe von Wissen und Kompetenzen. Daraus erwächst der Anspruch aller auf eine angemessene Teilhabe an diesem Reichtum und auf die eigenverantwortliche Teilnahme an der Gestaltung der Gesellschaft. {...}" (Vgl.) *

Vgl.: Existenzminimum trotz Arbeit:

Zahl der Hartz-IV-Aufstocker wächst - taz.de, 08.05.2013
www.taz.de/Existenzminimum-trotz-Arbeit/!115940

"Die Löhne müssen steigen", taz am 90.05.2013, Kommentare
www.taz.de/!c115807p15

* ALV-Diskussionspapier, 31. März 2005: Der Arbeitslosenverband Deutschland e. V. fordert: Statt Hartz IV und Armutsarbeit – Mindesteinkommen und Mindestlohn! Erarbeitet von Ronald Blaschke. Vorgestellt zum Pressegespräch aus Anlass der 15-jährigen Bestehens des Arbeitslosenverbandes Deutschland e.V. sowie ersten konkreten Auswirkungen des 4. Gesetzes zur Modernisierung der Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe - sog. Hartz IV.

labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/kombilohn/mindest_blaschke.pdf


VON: REINHOLD SCHRAMM




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen