documenta-Stadt Kassel
Neue Übergangsregelung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung
Eine neue Regelung bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung für Leistungsberechtigte der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II-/Hartz IV-Empfänger) und in der Sozialhilfe will die Stadt Kassel für einen Übergangszeitraum ab Januar 2011 und vorläufig für die Dauer von sechs Monaten in Kraft setzen, kündigte jetzt Stadtkämmerer Dr. Jürgen Barthel im städtischen Pressedienst an.
Hintergrund der Änderung sind Hinweise des Sozialgerichts Kassel, das das sogenannte schlüssige Konzept und den Mietspiegel in verschiedenen Entscheidungen in Frage gestellt und Ergänzungen gefordert hatte.
Diese, so Dr. Barthel weiter, habe die Stadt zum Anlass genommen, obwohl es dazu noch keine höchstrichterlichen Urteile gebe, die Grundlagen für die Leistungsgewährung anzupassen und zu ergänzen.
Für den sechsmonatigen Übergangzeitraum würden die sogenannten Mietobergrenzen auf der Basis der Werte nach dem Wohngeldgesetz festgelegt, dadurch werde die Mietobergrenze erheblich ausgeweitet.
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