Donnerstag, 4. September 2014

auch in Deutschland wird die Vorbereitung auf die Unterdrückung von Massenprotesten vorangetrieben. Gefährliche Orte" [lesenswert!!!]

„Gefährliche Orte" –

eine Rechtskonstruktion zur Aushebelung von Grundrechten

Von Bernd Reinhardt

[via wsws.org]
 
Die Verhängung des Ausnahmezustands über die US-Stadt Ferguson, mit der die Polizei die Proteste gegen die Ermordung des Schülers Michael Brown unterdrückte, hat bei vielen deutschen Beobachtern Entsetzen ausgelöst. Doch auch in Deutschland wird die Vorbereitung auf die Unterdrückung von Massenprotesten vorangetrieben. Mit Hilfe einer Rechtskonstruktion, der Kennzeichnung bestimmter Gebiete als „gefährliche Orte", kann die Polizei schon heute grundlegende demokratische Rechte außer Kraft setzen.

Bereits in den 90er Jahren wurden als Reaktion auf die dramatischen sozialen Folgen der Wiedervereinigung die Polizeigesetze mehrerer Bundesländer in dieser Hinsicht novelliert. Als Begründung diente dabei eine effektivere Kriminalitätsbekämpfung.

Die Bestimmung ausgewiesener Zonen als „gefährliche Orte" (Sachsen Anhalt), „verrufene Orte" (Leipzig), „Gefahrenorte"(Bremen) oder schlicht Kriminalitätsschwerpunkte gestattet es der Polizei seither, völlig verdachtsunabhängig jede Person zu kontrollieren, ihre Identität festzustellen und ihr Gepäck zu durchsuchen. Wie die Pressestelle der Berliner Polizei gegenüber dem Radiosender BLN.FM unlängst bestätigte, darf die Polizei in „kriminalbelasteten Orten", wie die Zonen in Berlin heißen, auch Wohnungen betreten.

Im Jahr 2012 warnten die Berliner Soziologen Peter Ullrich und Marco Tullney in ihrer Studie „Die Konstruktion ‚gefährlicher Orte'", die sich mit Leipzig und Berlin befasst, dass die Kriminalitätsbekämpfung auf diese Weise für andere Zwecke instrumentalisiert werde.

Sie stellten fest, dass „nicht allein das Auftauchen oder Thematisieren von Kriminalität Ausgangspunkt der beschriebenen polizeilichen Maßnahmen" gewesen sei. Unter anderem zitieren sie aus einem Schreiben des Ordnungsamts Leipzig aus dem Jahr 2003, das die Frage der Öffentlichen Sicherheit mit geschäftlichen Interessen verbindet. Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit werden darin zu wirtschaftlichen Standortfaktoren einer „unternehmerischen Stadt" erklärt.

Die Autoren zeigen, dass unter dem Label Kriminalitätsbekämpfung auch „Interessen an der zielgruppenorientierten Gestaltung zentraler Wohn- oder Innenstadtlagen" und „immobilienwirtschaftliche Verwertungsinteressen" durchgesetzt werden. Dasselbe gilt für den Schutz von Tourismus und Handel vor „unerwünschten Nutzer/innen" bestimmter öffentlicher Plätze bis zu deren „Vertreibung (....) in andere Gegenden". Sie zitieren einen Leipziger Stadtführer, der lobend hervorhebt, dass in dem neuen, zum Shoppingparadies ausgebauten Bahnhofsareal „eingedrungene Stadtstreicher" erfolgreich durch Wachpersonal „in Schach" gehalten werden.

Neben Armut wird auch legitimer sozialer und politischer Protest unter dem Blickpunkt der Kriminalität betrachtet. Das Kottbusser Tor, so die Studie, steht inzwischen nicht nur wegen Drogenhandels im Fokus der Polizei, sondern auch, „weil es Proteste langjährig ansässiger Mieterinnen (oft türkischstämmige ehemalige Gastarbeiter/innen) gegen Aufwertungs- und Verdrängungseffekte gibt".

Die Studie benennt einen Fall aus Leipzig, wo 2002 das linksalternative Kulturprojekt „Conne Island" wegen einer rechtsradikalen Demonstration und Gegenprotesten vorübergehend zum „verrufenen Ort" erklärt wurde. Wer ein- und ausging, und sei es nur um ein Konzert zu besuchen, bis hin zu zufälligen Passanten, musste damit rechnen, registriert und durchsucht zu werden.

Es gibt auch aktuellere Beispiele: In Hamburg erlebte die Einrichtung von Sonderzonen 2013 und 2014 augenfällige Höhepunkte. Als Teile der Bevölkerung das autonome Stadtteilzentrum „Rote Flora" vor der drohenden Räumung verteidigten und Lampedusa-Flüchtlinge in ihrem Kampf um ein Bleiberecht unterstützten, wurden weiträumige Gebiete zu „Gefahrengebieten" erklärt und damit eine große Anzahl von Menschen zu potentiellen Kriminellen.

Auch in Erwartung der traditionellen linksalternativen 1. Mai-Demonstration in Hamburg wurde ein großräumiges Gebiet um das Schanzenviertel zur Gefahrenzone erklärt. Laut Hamburger Abendblatt (24.04.14) war die Polizei befugt, „lageabhängig" Personen auch Platzverweise zu erteilen, Aufenthaltsverbote auszusprechen und Personen in Gewahrsam zu nehmen.

Als in diesem Sommer in Berlin mehrere tausend Demonstranten die verzweifelte Forderung meist afrikanischer Flüchtlinge nach einem Bleiberecht unterstützten (die WSWS berichtete), zeigte die Polizei den zuständigen Lokalpolitikern demonstrativ selbstbewusst, wer in letzter Instanz „Herr im Hause" ist.

In Berlin werden die Sonderzonen vor der Öffentlichkeit geheim gehalten. Ab und zu sickert etwas durch. So soll es über zwanzig dieser Zonen geben. Dazu gehören der Berliner Alexanderplatz, ein traditioneller Ort für Demonstrationen, wie auch Teile der U-Bahnlinien U8 und U9, die durch soziale Brennpunkte führen. Jeder Fahrgast kann dort jederzeit von der Polizei kontrolliert und durchsucht werden.

Allein die Polizei entscheidet in den Bundesländern über die Einrichtung bzw. Auflösung von Gefahrenzonen. Sie ist dabei niemandem rechenschaftspflichtig. Sie selbst schafft sich die rechtliche Legitimierung für das Außerkraftsetzen demokratischer Grundrechte. Eine Verschärfung von Kontrollmaßnahmen bestätigt quasi schon die Existenz erhöhter Gefahr. Nach dieser Polizeistaatslogik lassen sich völlig legale soziale und politische Proteste kriminalisieren Je größer die Anzahl der eingesetzten Polizisten, je martialischer ihr Auftreten, je weitreichender ihre Vollmachten, desto gefährlicher und krimineller sind die Demonstranten.

Peter Ullrich und Marco Tullney schätzen in ihrer Studie die polizeiliche Praxis der Selbstlegitimierung als „hoch problematisch" ein. Sie weisen zudem darauf hin, dass die „rhetorische Konstruktion von ‚gefährlichen Orten'" das Bild realer Gefahr durch die Kombination von kriminellen Straftaten mit „Unannehmlichkeiten, Verstößen gegen Ordnungsvorstellungen und ‚unangemessene' Verhaltensweisen" verfälscht.

Ein aktuelles Beispiel bestätigt ihre Sorge. Anfang dieses Jahres konstatierte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds Dr. Gerd Landsberg auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Gewerkschaft der Polizei ein allgemeines Ansteigen der Angst (!) vor Kriminalität. Zusammen mit Oliver Malchow, dem Bundesvorsitzenden der Polizeigewerkschaft, forderte er schärfere Maßnahmen gegen „Gewalt im Öffentlichen Raum" durch die Verschärfung der Videoüberwachung und ein gesamtgesellschaftliches „Bündnis für Sicherheit". Landsberg räumte ein, dass ein Angstgefühl nicht viel über die Existenz realer Gefahr sage. Doch spiele Angst im Konkurrenzkampf der Städte „um Gewerbe, um gutverdienende Bürger" eine zentrale Rolle.

Die Tendenz, „Tat- und Täter/innenorientierung" durch „Raumorientierung" und damit den Tatverdacht durch einen räumlich umgrenzten Generalverdacht zu ersetzen, sehen die Autoren der Studie als Teil eines allgemeinen Trends in der Rechtsentwicklung und Kriminalpolitik. Weil soziale Probleme als unvermeidlich angesehen werden, würden sie „raumzeitlich gemanagt", bei Bedarf auch mit „räumlich orientiertem Sonderrecht." Grundlegende demokratische Rechte, wie das Demonstrations- und Versammlungsrecht, werden auf diese Weise ausgehebelt und missachtet.

Was liegt näher, als zur Rechtfertigung solcher Maßnahmen gegenüber einer überwiegend links eingestellten Bevölkerung eine drohende rechte Gefahr zu beschwören. Der jüngste kollektive Medienaufschrei über die angebliche Explosion von Antisemitismus in Deutschland zielte bewusst auf das Ansteigen derartiger Ängste. Bereits 2008 war in der Presse eine große Berliner Schülerdemonstration, die sich gegen die Bildungskürzungen des Senats richtete, durch unsinnige Antisemitismus-Vorwürfe (die WSWS berichtete) in ein zweifelhaftes öffentliches Licht gerückt worden.

Mit der Zunahme von sozialer Ungleichheit in Deutschland und dem wachsenden Militarismus wird die demokratische Fassade brüchiger und der dahinter verborgene undemokratische Mechanismus sichtbarer.




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