Sonntag, 1. Dezember 2013

#Workfare [auch im #SilliconenSaxony #Dresden] ist #Warfare #gegen einen #Aufstand der #Armen - #Bürgerarbeit [via bag-plesa]

 

Bürgerarbeit

http://www.bag-plesa.de/texte/I.f.s.G.Wiesbaden_buergerarbeit-2010-08-11.htm

by. Rainer W. Monzheimer, I.f.s.G. e.V., Wiesbaden &xnbsp;Inhalt aus Wikipedia

Bürgerarbeit ist eine Bezeichnung für sehr unterschiedliche Konzepte zur Ausübung von Tätigkeiten im öffentlichen Interesse, für die kein regulärer Arbeitsmarkt besteht.

Der diesbezügliche Sprachgebrauch ist im einzelnen uneinheitlich. Teilweise wird darunter eine freiwillige Tätigkeit verstanden, teils aber auch die Zuweisung einer Maßnahme, die im Falle der Weigerung des Betroffenen mit für ihn nachteiligen Sanktionen bewehrt ist.

Im letzteren Fall handelt es sich um ein Konzept der sogenannten Workfare, das darauf abzielt, die Bezieher von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (vor 2005: Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe) zu aktivieren und in einer gemeinnützigen Arbeit auf kommunaler Ebene einzusetzen.

Konzept der Bayerisch-Sächsischen Zukunftskommission 1996/1997

Das Konzept der Bürgerarbeit geht ursprünglich auf die „Kommission für Zukunftsfragen der Freistaaten Bayern und Sachsen" zurück, die in den Jahren 1996 und 1997 unter dem Vorsitz von Meinhard Miegel einen dreiteiligen Bericht vorlegte, der den Titel trug: „Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit in Deutschland: Entwicklung, Ursachen, Maßnahmen".[1]

Die Kommission, der u.a. auch der Soziologe Ulrich Beck angehörte, definierte die Bürgerarbeit als ein

freiwilliges gesellschaftliches Engagement, das projektgebunden (und damit zeitlich begrenzt) in kooperativen, selbstorganisierten Arbeitsformen unter der Regie eines Gemeinwohl-Unternehmers autorisiert, abgestimmt mit dem (kommunalen) Ausschuß für Bürgerarbeit ausgeschrieben, beraten und durchgeführt wird. Bürgerarbeit wird nicht entlohnt, aber belohnt und zwar immateriell (durch Qualifikationen, Ehrungen, die Anerkennung von Rentenansprüchen und Sozialzeiten, ‚Favor Credits' etc.). Materiell erhalten diejenigen ein Bürgergeld, die hierauf existentiell angewiesen sind. Die Maßstäbe sind die gleichen wie bei der Gewährung von Sozialhilfe; deshalb können die erforderlichen Mittel aus den Haushalten der Sozialhilfe und gegebenenfalls der Arbeitslosenhilfe entnommen werden. Jedoch, die Bezieher von Bürgergeld sind – bei sonst gleichen Voraussetzungen – keine Empfänger von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe, da sie in Freiwilligen-Initiativen gemeinnützig tätig sind. Auch stehen sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, wenn sie das nicht wünschen. Sie sind keine Arbeitslosen.[2]"

Es handelt sich demnach bei der Bürgerarbeit um eine neue Form des Ehrenamts,[3] das aber sozial anerkannt wird und das insbesondere auch eine Bezahlung in Form eines Bürgergelds mit sich bringt, welches höher bemessen ist als die damaligen Fürsorgeleistungen Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe. Wesentlich ist, dass es sich dabei um eine freiwillige Tätigkeit handeln soll, „jenseits der Erwerbsarbeit und jenseits der Arbeitspflicht für Sozialhilfeempfänger".[2]

Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2005

Die vorstehenden Grundgedanken wurden dann bei der Neufassung des Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilferechts im Zuge des sogenannten Hartz-Konzepts nicht mehr aufgegriffen. Das 2005 in Kraft getretene Sozialgesetzbuch II konzentriert sich in seiner Zielsetzung darauf, „erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit [zu] unterstützen und den Lebensunterhalt [zu] sichern" (§ 1 SGB II). Der „Grundsatz des Forderns" ist dort seitdem in § 2 SGB II enthalten. Dort heißt es in § 2 Abs. 1 S. 3 SGB II: „Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen".

Die Erbringung von Leistungen kann davon abhängig gemacht werden, dass der Betroffene eine solche Tätigkeit aufnimmt, soweit sie ihm zumutbar ist. Rechtsgrundlage für solche Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung ist § 16d SGB II. Sie sind umgangssprachlich als sogenannte „Ein-Euro-Jobs" bekanntgeworden. Die Ablehnung eines solchen Tätigkeit durch den Betroffenen kann mit der Kürzung des Leistungen nach § 16d SGB II sanktioniert werden, wenn es ihm zumutbar gewesen wäre, die Tätigkeit anzunehmen und sie auszuüben.

Vornehmlich in Bayern, in Sachsen[4] und in Sachsen-Anhalt wurden arbeitslose Hilfebedürftige zu einer sogenanntenBürgerarbeit" in öffentlichen Einrichtungen verpflichtet, deren Bezahlung durch die Kommunen nur leicht oberhalb der Regelsätze zur Grundsicherung liegt.

Geplante Bürgerarbeit ab 2011

Die Bundesregierung hat zur Jahresmitte 2010 angekündigt, ab Januar 2011 eine neue Form von Bürgerarbeit einzuführen. Vorbild seien die Projekte in Sachsen-Anhalt. Dabei handele es sich um „die konsequenteste Form des Förderns und Forderns".[5][6] 160.000 Langzeitarbeitslose seien für das dreijährige Programm ausgewählt worden. Sie würden in einer „mindestens sechsmonatigen ‚Aktivierungsphase'" „getestet".[5] Wer danach noch nicht vermittelt worden sei, werde nach Maßgabe der Kommunen zu einer gemeinnützigen Arbeit herangezogen (beispielsweise bei der Seniorenbetreuung, bei Sportvereinen, bei der Arbeit in öffentlichen Gartenanlagen). Dabei würden den Betroffenen für 30 Stunden Arbeit pro Woche 1080 Euro gezahlt, bei 20 Wochenstunden seien es 720 Euro.[7] In diesen Beträgen ist der Sozialversicherungsaufwand des Arbeitgebers enthalten. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge verbleibe dem Betroffenen im Fall der 30-Stunden-Woche ein Entgelt von 900 Euro.[5] An dem Programm seien etwa die Hälfte der Grundsicherungsträger beteiligt.[7] Die Mittel hierfür entstammten dem Bundeshaushalt (1,3 Milliarden Euro) und dem Europäischen Sozialfonds (200 Mio. Euro pro Jahr).[7] Dies reiche aus, um 34.000 „Bürgerarbeitsplätze" zu finanzieren.[7]

Kritik

Das ursprüngliche Konzept der Bürgerarbeit war vor allem wegen seiner resignativen Tendenzen kritisiert worden: Einerseits werde am Ethos der Arbeitsgesellschaft festgehalten, indem die Erwerbsarbeit als Norm und die Bürgerarbeit als Ausnahme für diejenigen angesehen werde, die von der Erwerbsarbeit ausgeschlossen seien. Andererseits würde es aber durch die Einführung der Bürgerarbeit und des Bürgergeldes zu einer nicht wünschenswerten Bürokratisierung des ehrenamtlichen Sektors kommen. Dem hielt Ulrich Beck entgegen, es gehe bei dem Konzept gerade darum, sich von den hergebrachten Modellen zu lösen. An die Stelle von bezahlter Arbeit trete seiner Auffassung nach nicht unbezahlte Arbeit, sondern „Arbeit". Das Bürgergeld solle nicht „nackt" gezahlt werden, „sondern mit Angeboten der inklusiven Gesellschaft auf aktive Mitwirkung" verbunden sein.[8]

Die aktuell diskutierten Konzepte der Bürgerarbeit als Workfare-Programm werden von allen gesellschaftlichen Gruppen kritisch beurteilt. Auch von konservativer Seite wird die Gefahr gesehen, hierdurch könnten reguläre Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst verdrängt werden.[9] Die Erfahrung habe gezeigt, dass in Sachsen-Anhalt nur ein Zehntel der Betroffenen anschließend eine reguläre Stelle gefunden hätten.[9] Es bestehe die Gefahr, dass mehrere Millionen Euro an Steuergeldern damit „verpulvert" würden.[9] Die Grünen vermuten zudem, die nun vorgesehene Bürgerarbeit ziele nur darauf ab, einen neuen Anlass zum Sanktionieren von Hartz-IV-Beziehern zu schaffen, um die Betroffenen so aus dem Leistungsbezug zu drängen.[5] Die Linkspartei bezeichnete das vorgesehene Programm aus dem gleichen Grund als eine Erpressung von Arbeitslosen.[5] Der DGB wies darauf hin, dass die angekündigten Einkünfte aus der Bürgerarbeit in vielen Fällen nicht existenzsichernd sein werden, so dass ergänzende Leistungen gewährt werden müssten.[5]

Siehe auch

Literatur

  • Kommission für Zukunftsfragen der Freistaaten Bayern und Sachsen: Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit in Deutschland: Entwicklung, Ursachen, Maßnahmen. 1996/1997. Teil I, Teil II, Teil III.
  • Ulrich Beck. Kapitalismus ohne Arbeit. In: DER SPIEGEL 20/1996, 140–146.

Weblinks

Nachweise

  1. Kommission für Zukunftsfragen Bayern–Sachsen. Bayerisches Landesportal. Abgerufen am 9. Juli 2010.
  2. a b Kommission für Zukunftsfragen der Freistaaten Bayern und Sachsen: Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit in Deutschland: Entwicklung, Ursachen, Maßnahmen. Teil III: Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungslage. S. 148f. (PDF, abgerufen am 9. Juli 2010). – Gliederungsbullets in Fließtext umgesetzt.
  3. Marcel Erlinghagen: Die sozialen Risiken „Neuer Ehrenamtlichkeit". Zur Zukunft des Ehrenamtes am Beispiel der „Bürgerarbeit". In: Aus Politik und Zeitgeschichte. (B 25-26/2001), S. 33–38.
  4. Dresden: Bürgerarbeit für Arbeitslose ab 1. April. de.wikinews.org, 20. Februar 2007.
  5. a b c d e f Von der Leyen stellt „Bürgerarbeit" vor. In: Spiegel Online. 9. Juli 2010.
  6. Kerstin Schwenn: Bürgerarbeit für Arbeitslose. In: FAZ.net 9. Juli 2010.
  7. a b c d Bürgerarbeit ist konsequentes Fördern und Fordern. Bundesarbeitsministerium. Pressemitteilung, 9. Juli 2010.
  8. Ulrich Beck. Kapitalismus ohne Arbeit. In: DER SPIEGEL 20/1996, 140ff., 144, 146.
  9. a b c Kerstin Schwenn: Kostspielige Bürgerarbeit. In: FAZ.net 9. Juli 2010.

 




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