Donnerstag, 8. April 2010

OVG Greifswald hat d. bestehende Bäderverkaufsordnung Mecklenburg-Vorpommerns f. Sonntage gekippt


Urteil zum Sonntagsverkauf

Überall wird Posemuckel

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die bestehende Bäderverkaufsordnung Mecklenburg-Vorpommerns für Sonntage gekippt. Richtig ist das nicht. Es schadet sogar, meint Gerd Appenzeller.


Wenn ein Oberverwaltungsgericht auf den Spuren der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes wandelt, ist das eigentlich ein gutes Zeichen. Im konkreten Fall ist es ein Indiz für Blindheit gegenüber der Lebenswirklichkeit.

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die bestehende Bäderverkaufsordnung Mecklenburg-Vorpommerns für Sonntage gekippt. Geschäfte in den Touristenzentren dürfen künftig nicht mehr so großzügig an den Wochenenden öffnen. Bereits im Dezember hatte das Bundesverfassungsgericht dafür gesorgt, dass im Berliner Hauptbahnhof an Sonntagen mehr und mehr Geschäfte geschlossen bleiben.

Kirchen und Gewerkschaften finden beides gut. Richtig wird es damit nicht. In den Touristenorten an der Ostsee ist jedes Geschäft reines Saisongeschäft. Sonntagsverkäufe dort sichern Arbeitsplätze und Existenzen, genauso wie im Berliner Hauptbahnhof. Weder die Ostseeküste noch die Hauptstadt sind Boomregionen, die sich den Verzicht auf großzügige Ladenöffnungszeiten leisten können.

Die Landesregierungen müssen schnell neue Regelungen finden, die der besonderen Situation besser gerecht werden als diese Urteile.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 08.04.2010)

Posted via email from Beiträge von Andreas Rudolf

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