Quelle: Informationsdienst Wissenschaft e. V.
Anmerkung Volker Bahl: Ich hatte ja einmal dazu zusammen mit einem fachlichen Spezialisten (Biologen) in den WSI-Mitteilungen 12 / 1989 die "fundierte" Ansicht vertreten: Nein, denn es besteht nur die "Gefahr", dass die ökonomischen Interessen dominieren und Leute mit eventuellen genetischen "Gefährdungen" einfach aussortiert werden, um das Risiko für die Arbeitgeber zu minimieren. Ja, im Gegenteil muss erwartet werden, dass dann eben Arbeitsschutzmassnahmen abgebaut werden zugespitzt ausgedrückt , es wird der "genetisch-resistente" Arbeitnehmer herausgesucht um den Arbeitsschutz so für die Unternehmer überflüssig zu machen (Aushebelung des ganzen Arbeitsschutzes): Diese "Gefährdungsanalyse" mit einer falschen Prioritätensetzung als Folge der Genomanalyse sprach für uns dafür, sich nicht nur von den "genetischen Analysen" nichts für eine Vorsorge-Medizin im allgemeinen zu erwarten, sondern die Genom-Analyse gerade im Arbeitsleben bis auf ganz wenige Krankheiten bezogen auf ganz spezifische Berufe im allgemeinen zu verbieten. Genomanalysen sollten ganz allein in der Eigenverantwortung des einzelnen Menschen stehen. Und damit dann Arbeitgeber nicht doch Druck ausüben konnten ( = Diese Stelle bekommen sie nur, wenn sie uns die Genomanalyse vorlegen alle anderen haben es schon "gemacht" ), sollte die Verwendung von Genomanalysen im Arbeitsleben zum Schutz des Individuums auch noch generell untersagt werden. (Natürlich auch gegenüber Versicherungen etc.) ( Volker Bahl / Michael Raabe , "Genomanalyse ein fortschrittliches Instrument der Vorsorgemedizin ?" in den "WSI-Mitteilungen" Heft 12 / Dezember aus dem Jahre 1989 , S. 751 ff.)
Die Fragestellung des Ethikrates allein lässt schon befürchten, dass er einer solchen stark eingeschränkten Genomanalyse nur im Interesse des einzelnen Menschen zusammen mit der Verantwortung "seines Hausarztes", zu dem er Vertrauen haben kann, wohl eher nicht zu folgen gedenkt.
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