PM 220 03.12.2010 |
Hartz IV nach Kassenlage: Koalition verhöhnt Langzeitarbeitslose
Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte den Beschluss der Koalition zu den Regelsätzen im Hartz-IV-System und der Kürzung der Eingliederungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose.
"Die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu Hartz IV von Schwarz-Gelb ist völlig unzureichend und geht letztlich zu Lasten der Langzeitarbeitslosen", kritisierte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Freitag in Berlin. "Die Mini-Erhöhung der Regelsätze ist Politik nach Kassenlage und kein Schritt, um aus der Armutsfalle Hartz IV herauszukommen".
Der enge Zusammenhang zwischen Bildungs- und Einkommensarmut sei mit dem "Bildungspäckchen" nicht annähernd angemessen in Angriff genommen: "Hier wächst die Bürokratie, aber nicht die Chancen von armen Kindern."
Als "besonders perfide" bezeichnete Buntenbach die Tatsache, dass Hartz IV-Empfänger die Regelsatzanpassung durch Kürzungen an anderer Stelle "faktisch selbst bezahlen" müssen. So werden die Eingliederungsmaßnahmen der JobCenter im kommenden Jahr um rund 20 Prozent gekürzt.
"Die Kürzungen der Koalition widersprechen dem Ziel, Langzeitarbeitslose besser zu fördern und ihre Chancen auf eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Aus dem vielzitierten 'Fördern und Fordern' bleibt das Versprechen Fördern nun gänzlich auf der Strecke. Damit droht Hartz IV auch den Rest an Legitimation zu verlieren", sagte Buntenbach.
Das Kürzungsvolumen im so genannten Sparpaket der Bundesregierung für Hartz IV-Empfänger ist mit rund vier Mrd. Euro pro Jahr vier mal so groß wie die gesamte Neuregelung der Regelsätze incl. Bildungspäckchen und Verwaltungsaufwand. Insgesamt sei diese Politik eine "Verhöhnung der Langzeitarbeitslosen", kritisierte die Gewerkschafterin.
Da das Gesetz zustimmungspflichtig ist, komme es jetzt auf den Bundesrat an. Dieser habe Mitte November zahlreiche Änderungsanträge beschlossen, die bisher nicht von der Bundesregierung aufgegriffen wurden.
Buntenbach: "Der DGB warnt davor, die Regelsätze zum Objekt eines politischen Kuhhandels zu machen."
So wie auch viele andere maßgebliche Verbände, Sozial- und Verfassungsrechtler sowie Wissenschaftler sieht auch der DGB das Urteil des Verfassungsgerichts mit diesem Gesetz nicht umgesetzt.
Die vom DGB in Auftrag gegebene Expertise des Berliner Sozialrechtlers Johannes Münder unterstreicht die Zweifel an der Verfassungskonformität des Gesetzes an zentralen Stellen.
Hier das Gutachten zum Download: http://www.dgb.de/-/HTH
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