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Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Dr. Suzan Fiack, 03.12.2010
11:42
Haarglättungsmittel mit Formaldehyd sind gesundheitsschädlichBfR - PresseinformationBundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Dr. Suzan Fiack, 03.12.2010
11:42
Bundesinstitut für Risikobewertung
Thielallee 88 - 92, D - 14195 Berlin, Telefon: 030-18412-4300, Telefax:
030-18412-4970 Presserechtlich verantwortlich: Dr. Suzan Fiack16/2010, 3. Dezember 2010Haarglättungsmittel mit Formaldehyd sind gesundheitsschädlichBfR rät Verbrauchern und Frisören vom Gebrauch abDas Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin rät vom Gebrauch
von Haarglättungsmitteln ab, die Formaldehyd in teilweise hohen
Konzentrationen enthalten. Aufgefallen waren den Überwachungsbehörden von
Baden-Württemberg solche Mittel, die freies Formaldehyd in Konzentrationen
von 1,7 bis 1,8 Prozent enthielten. "Solche Konzentrationen können die
Gesundheit schädigen", sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas
Hensel. Formaldehyd wirkt stark reizend auf Augen, Haut und Schleimhäute.
Der Stoff kann außerdem Allergien auslösen und ist vom BfR als
krebserzeugend beim Menschen eingestuft worden. In der EU ist Formaldehyd
für die Anwendung in Haarglättungsmitteln nicht zugelassen. Offenbar
beziehen Verbraucher und Frisiersalons aber mittels Direktimport oder über
das Internet Produkte aus dem Ausland, ohne zu wissen, dass diese ihrer
Gesundheit schaden können.Formaldehyd kann Krebs im Nasen-Rachen-Raum auslösen. Neuerdings wird in
der Wissenschaft auch ein möglicher Zusammenhang zwischen Formaldehyd und
dem Auftreten der myeloischen Leukämie diskutiert. Bekanntermaßen kann
Formaldehyd allergische Reaktionen der Atemwege und der Haut auslösen bis
hin zum lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock. Es wirkt außerdem
stark reizend auf Augen, Haut und Schleimhäute. Für Formaldehyd in der
Innenraumluft wurde vom BfR ein sicherer Schwellenwert von 0,1 ppm
abgeleitet.In der EU ist Formaldehyd als Wirkstoff nur in Nagelhärtern in
Konzentrationen bis zu 5 Prozent und als Konservierungsmittel in
kosmetischen Mitteln nur bis zu einer Konzentration von 0,2 Prozent
zugelassen, ab 0,05 Prozent ist eine Kennzeichnung vorgeschrieben. In
Haarglättungsmitteln, die die Überwachungsbehörden in Baden-Württemberg
untersucht haben, wurden 1,7 bis 1,8 Prozent Formaldehyd festgestellt. Bei
der Verwendung von Haarglättungsmitteln mit diesen Konzentrationen besteht
für die Anwender ein Gesundheitsrisiko.Das BfR empfiehlt den zuständigen Behörden der Bundesländer entsprechende
Maßnahmen zu ergreifen, zum Beispiel, Frisiersalons mit Blick auf
formaldehydhaltige Haarglättungsmittel zu kontrollieren. Verbrauchern rät
das BfR dringend vom Hausgebrauch solcher Produkte ab. Offenbar können sie
über den Internet-Versand erworben werden.Haarglättungsmittel werden eingesetzt, um naturkrauses Haar dauerhaft
glatt zu machen. Dabei wird das Mittel auf das Haar aufgetragen, und nach
30 Minuten Einwirkzeit wird das Haar mit einem 230 °C heißen Glätteisen
gestreckt. Enthält das Haarglättungsmittel Formaldehyd, wird dieses mit
den dabei entstehenden Dämpfen von Frisör und Kunde bzw. vom
Privatanwender eingeatmet. Die Freisetzung von Formaldehyd aus den
untersuchten Mitteln ist so hoch, dass Reizungen von Haut, Schleimhaut,
Augen und Atemwegen, allergische Reaktionen der Haut und weitere
Gesundheitsschäden möglich sind.Formaldehyd in Haarglättungsmitteln dient der Neuvernetzung der durch
Hitze gebrochenen Keratine im Haar. Eine lockige Haarstruktur wird dadurch
glatt.Über das BfRDas Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche
Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Es berät die Bundesregierung
und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien und
Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in
engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.ende bfr-pArten der Pressemitteilung:
Forschungs- / WissenstransferSachgebiete:
Ernährung / Gesundheit / PflegeWeitere Informationen finden Sie unter
http://www.bfr.bund.de/cm/206/formaldehyd_in_haarglaettungsmitteln.pdf Formaldehyd in Haargättungsmitteln (Stellungnahme des BfR)
Die gesamte Pressemitteilung erhalten Sie unter:
http://idw-online.de/pages/de/news400216 Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/pages/de/institution638
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