"(...) Probleme (...), die uns auch heute noch auf den Nägeln brennen.
Artikel 14 des Grundgesetz nimmt das Eigentum in Sozialpflicht.
Im Vordergrund steht dabei das Eigentum an Grund und Boden, das für jedermann lebenswichtig ist
und nicht vermehrt werden kann.
Deshalb darf es nicht Objekt einer Spekulation sein, durch die das Gemeinwohl behindert oder geschädigt wird."
Gustav Heinemann - 25 Jahre Grundgesetz - Ansprache beim Festakt im Deutschen Bundestag - Bonn, 24. Mai 1974
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