Im Oktober 2009 entscheidet der Europäische Gerichtshof: Die Auftragsvergabe war rechtswidrig. Das Geschäft hätte ausgeschrieben werden müssen, da es sich tatsächlich nicht um einen Mietvertrag gehandelt habe, sondern um einen Bauauftrag. Man kann es auch so sehen: Die Luxemburger Richter bereiten der kölschen Trickserei ein Ende. Weder Schramma noch Soénius sind zu der Zeit noch im Amt. Ihre Nachfolger, Oberbürgermeister Jürgen Roters und Kämmerer Norbert Walter-Borjans, sagen der EU-Kommission zu, die Angelegenheit innerhalb der gesetzten Frist bis zum 3. August 2010 zu bereinigen. Doch die Verhandlungen mit dem Oppenheim-Esch-Fonds scheitern. Die Vertreter der Stadt wollen die Hallen kaufen oder einen neuen Mietvertrag abschließen. In jedem Fall müsse die Kommune von den künftigen Vertragsbedingungen profitieren. Das lehnen die Gesellschafter des Fonds ab. Der Verstoß gegen das Vergaberecht sei allein der Stadt Köln anzulasten. Und deshalb kämen nur solche Lösungen in Frage, bei denen die Investoren keine Nachteile hätten. Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger http://www.ksta.de/html/artikel/1278950774563.shtml
Anmerkung WL: Der ganze Zynismus liegt darin, dass nun der Oppenheim-Esch-Fonds den Verstoß der Stadt Köln anlasten will. Dazu muss man wissen, dass der heutige Geschäftsführer dieses Fonds also vormaliger Oberstadtdirektor der Stadt den ganzen Deal eingefädelt hat.
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