Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Universität Leipzig, Dr. Bärbel Adams, 01.04.2010 12:27 Zur Verantwortlichkeit der Compliance Officer Sie sitzen zwischen vielen Stühlen und haben - wie aktuelle
Korruptionsfälle in global agierenden Wirtschaftsunternehmen zeigen -
eine zunehmend verantwortungsvolle Aufgabe. Wie aber soll ein dem
Vorstand unterstellter Mitarbeiter gleichzeitig für gesetzeskonforme
Arbeit seines Hauses sorgen. Zum Thema "Die Verantwortlichkeit des
Compliance Officers" treffen sich in einer Tagung Juristen und
Wirtschaftsexperten an der Universität Leipzig. Zeit: 07.05.2010, 10:00 Uhr
Ort: Villa Tillmanns
Wächterstraße 30 Ein Compliance Officer sorgt in Unternehmen für die Einhaltung von
unternehmensinternen und gesetzlichen Regelungen. Dazu überprüft er
bestimmte Abläufe im Unternehmen (z.B. Bilanzaufstellungen) und sorgt
für die regelmäßige Schulung von Mitarbeitern bzgl. der einzuhaltenden
Vorschriften. In der Regel ist er der Unternehmensleitung direkt
unterstellt. Dieser meldet er die Regelverstöße, die ihm auffallen. Zu
Sanktionen ist er normalerweise nicht selbst berechtigt, diese werden
von der Geschäftsleitung oder der Personalabteilung durchgeführt. Die Thematik dieser Tagung ist seit einer Entscheidung des Leipziger
Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) von besonderer Bedeutung für
Unternehmen: Nach dem Urteil vom 17. Juli 2009 ist ein Compliance
Officer oder ein Leiter der Innenrevision verpflichtet, gegen seinen
Vorgesetzten vorzugehen, wenn dieser eine unternehmensbezogene
Straftat begeht. Tut er dies nicht, kann er sich selbst wegen Beihilfe
zur Tat seines Vorgesetzten strafbar machen. Diese Entscheidung des
BGH hat in den Unternehmen für große Verunsicherung gesorgt. Denn
aktuelle Fallkonstellationen, wie etwa der neue Korruptionsskandal bei
Daimler oder die Vorfälle bei Siemens und Infineon, sowie
wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass bei den bedeutenden
Fällen von Wirtschaftskriminalität häufig auch das Management
involviert ist. Die Tagung der Universität Leipzig und der LAAW greift
diese Fragestellung auf. Wissenschaftler, Richter und Praktiker aus
führenden deutschen Unternehmen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
diskutieren die Konsequenzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
für das neue Berufsbild des Compliance Officers. Referenten sind: Birgit Galley
Certified Fraud Examiner, Direktorin der "School of Governance, Risk
and Compliance", Steinbeis-Hochschule Berlin Prof. Dr. Hendrik Schneider
Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie,
Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht an der Universität Leipzig Dr. Andreas Mosbacher
Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin Susanne Boemke
Rechtsanwältin Boemke/Frick Rechtsanwälte in Leipzig Dieter John
Mitglied des Vorstands der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
RölfsPartner in Köln Arten der Pressemitteilung:
Wissenschaftliche Tagungen Sachgebiete:
Recht
Wirtschaft Die gesamte Pressemitteilung erhalten Sie unter:
http://idw-online.de/pages/de/news362719 Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/pages/de/institution232
Universität Leipzig, Dr. Bärbel Adams, 01.04.2010 12:27 Zur Verantwortlichkeit der Compliance Officer Sie sitzen zwischen vielen Stühlen und haben - wie aktuelle
Korruptionsfälle in global agierenden Wirtschaftsunternehmen zeigen -
eine zunehmend verantwortungsvolle Aufgabe. Wie aber soll ein dem
Vorstand unterstellter Mitarbeiter gleichzeitig für gesetzeskonforme
Arbeit seines Hauses sorgen. Zum Thema "Die Verantwortlichkeit des
Compliance Officers" treffen sich in einer Tagung Juristen und
Wirtschaftsexperten an der Universität Leipzig. Zeit: 07.05.2010, 10:00 Uhr
Ort: Villa Tillmanns
Wächterstraße 30 Ein Compliance Officer sorgt in Unternehmen für die Einhaltung von
unternehmensinternen und gesetzlichen Regelungen. Dazu überprüft er
bestimmte Abläufe im Unternehmen (z.B. Bilanzaufstellungen) und sorgt
für die regelmäßige Schulung von Mitarbeitern bzgl. der einzuhaltenden
Vorschriften. In der Regel ist er der Unternehmensleitung direkt
unterstellt. Dieser meldet er die Regelverstöße, die ihm auffallen. Zu
Sanktionen ist er normalerweise nicht selbst berechtigt, diese werden
von der Geschäftsleitung oder der Personalabteilung durchgeführt. Die Thematik dieser Tagung ist seit einer Entscheidung des Leipziger
Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) von besonderer Bedeutung für
Unternehmen: Nach dem Urteil vom 17. Juli 2009 ist ein Compliance
Officer oder ein Leiter der Innenrevision verpflichtet, gegen seinen
Vorgesetzten vorzugehen, wenn dieser eine unternehmensbezogene
Straftat begeht. Tut er dies nicht, kann er sich selbst wegen Beihilfe
zur Tat seines Vorgesetzten strafbar machen. Diese Entscheidung des
BGH hat in den Unternehmen für große Verunsicherung gesorgt. Denn
aktuelle Fallkonstellationen, wie etwa der neue Korruptionsskandal bei
Daimler oder die Vorfälle bei Siemens und Infineon, sowie
wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass bei den bedeutenden
Fällen von Wirtschaftskriminalität häufig auch das Management
involviert ist. Die Tagung der Universität Leipzig und der LAAW greift
diese Fragestellung auf. Wissenschaftler, Richter und Praktiker aus
führenden deutschen Unternehmen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
diskutieren die Konsequenzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
für das neue Berufsbild des Compliance Officers. Referenten sind: Birgit Galley
Certified Fraud Examiner, Direktorin der "School of Governance, Risk
and Compliance", Steinbeis-Hochschule Berlin Prof. Dr. Hendrik Schneider
Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie,
Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht an der Universität Leipzig Dr. Andreas Mosbacher
Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin Susanne Boemke
Rechtsanwältin Boemke/Frick Rechtsanwälte in Leipzig Dieter John
Mitglied des Vorstands der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
RölfsPartner in Köln Arten der Pressemitteilung:
Wissenschaftliche Tagungen Sachgebiete:
Recht
Wirtschaft Die gesamte Pressemitteilung erhalten Sie unter:
http://idw-online.de/pages/de/news362719 Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/pages/de/institution232
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen