Donnerstag, 7. Oktober 2010

--->>> Christliche Gewerkschaft unterliegt vor Bundesarbeitsgericht <<<---


Christliche Gewerkschaft unterliegt vor Bundesarbeitsgericht
(DasErste.de - Panorama)
http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/dumpingloehne101.html
 

Das Bundesarbeitsgericht hat die Tariffähigkeit der christlichen Gewerkschaften massiv in Frage gestellt. Konkret wurden anders lautende Beschlüsse der Vorinstanzen, die die christliche Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung für tariffähig hielten, aufgehoben und das Verfahren an das Landesarbeitsgericht Hamm zurückgewiesen.

Panorama hatte bereits mehrfach über die Dumpinglöhne in den Tarifverträgen der so genannten Christlichen Gewerkschaften berichtet. Besonders spektakulär war das Vorgehen der Christlichen Gewerkschaften in der Baubranche. Dort hatte die Gewerkschaft einen Tarifvertrag beschlossen, in dem die Löhne sogar unter den gesetzlichen Mindestlöhnen lagen.

Auch in der Zeitarbeitsbranche sind die Christlichen Gewerkschaften aktiv. Hier nutzen sie eine gesetzliche Hintertür, um niedrige Löhne durchzusetzen: Denn nach dem Gesetz müssen Zeitarbeiter eigentlich genauso wie die Stammbelegschaft entlohnt werden, es sei denn, es existiert ein separater Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft, die Zeitarbeiter vertritt. Dieses Schlupfloch hatten Arbeitgeber zusammen mit den angeblichen "Christlichen Gewerkschaften " genutzt, um Dumpinglöhne zu legalisieren.

Auch die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) gilt nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom Dezember 2009 als nicht tariffähig. Über einen Antrag von ver.di und dem Land Berlin, die Tarifunfähigkeit der CGZP festzustellen, entscheidet das Bundesarbeitsgericht am 14. Dezember in letzter Instanz. Laut der Berliner Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Carola Bluhm (DIE LINKE), ist bereits der jetzige Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes "ein schwerer Rückschlag für die christlichen Gewerkschaften."


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