Die Initiative „Anwälte gegen Hartz IV“ berichtet, dass eine Geschäftsführerin einer Behindertenwerkstatt bestätigte, dass Bezieher des SGB II in Behindertenwerkstätten per Androhungen von Kürzungen des Arbeitslosengeldes II in Behindertenwerkstätten eingewiesen werden. So schreibt die Initiative:
„Wenn ein Bürger von einem Jobcenter zum Medizinischen Dienst geschickt wird und ihm "Teilhabe am Arbeitsleben" bescheinigt wurde, ist es Jobcentern prinzipiell möglich, ihn mit Hilfe von Sanktionsandrohungen in Behindertenwerkstätten einzuweisen. Ärzte des Medizinischen Dienstes der Arbeitsagentur sind laut Bundestag, Gerichtsentscheidung und Pressemeldungen keine Vertrauensärzte. Behindertenwerkstätten zahlen keinen regulären Arbeitslohn, sie dürfen Bürger an profitorientierte Fremdfirmen verleihen, Bürger können den Sozialhilfestatus durch Arbeitsleistungen gar nicht verlassen. Laut Internetrecherchen könnte es ausreichend sein, im Protest, weil Bürger nicht als Schlachtergehilfe arbeiten will, laut geworden zu sein, oder Angst vor einem erneuten Bandscheibenvorfall geäußert zu haben. Laut UN dürfte es Behindertenwerkstätten auch nicht für Schwerbehinderte geben, weil kein regulärer Arbeitslohn gezahlt wird.“ |
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