Sonntag, 6. November 2011

Rechtswidrige Sanktionen



Weise verschweigt in dem Interview, dass im letzten Jahr die Erfolgsquote bei Widersprüchen bei 42 Prozent lag. Wurde dem Widerspruch nicht stattgegeben, so legten viele Menschen eine Klage beim zuständigen Sozialgericht ein. Dort lag nach Angaben der Arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Linken, Katja Kipping, die Erfolgsrate bei fast 60 Prozent. Es ist daher davon auszugehen, dass viele Leistungskürzungen rechtswidrig ausgesprochen werden, weil sich nur eine Minderheit der Betroffenen aktiv zu Wehr setzt. Hinzukommend können laut einer Gesetzesänderung Hartz IV Bezieher unter 25 Jahre bereits beim ersten Miniverstoß mit einem 100 prozentigen Leistungsentzug bestraft werden. „Viele Jobangebote erinnern eher an Ausbeutung als an gerechter Bezahlung“ kritisierte in diesem Zusammenhang Sebastian Bertram von „gegen-hartz.de“. Vielfach werden den Betroffenen Arbeitsangebote unterbreitet, bei denen sie noch nicht einmal aus der Hartz IV Falle entrin http://bit.ly/uaoMi8

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