Höhere Sätze für Hartz-IV ab April
(Nachdenkseiten)
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wird die mit dem sogenannten Hartz-IV-Kompromiß beschlossenen höheren Leistungen ab April regulär auszahlen.
Überwiesen wird das Geld einschließlich der Nachzahlungen seit Januar am Ende dieses Monats, wie die Nürnberger Behörde am Mittwoch mitteilte.
Die Leistungsbezieher erhalten Ende März zwei getrennte Überweisungen: Zum einen die Hartz-IV-Zahlung für April in noch alter Höhe und zum anderen die rückwirkende Erhöhung des Regelsatzes für Januar bis einschließlich April.
Anmerkung unserer Leserin I.A.:
Nirgendwo finde ich jedoch einen Hinweis darauf, dass Bundespräsident Wulff das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarf-Ermittlungsgesetz) unterzeichnet hätte, noch ist es bisher im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Damit ist dieses Gesetz auch nicht rechtskräftig und die Bundesagentur für Arbeit trifft hier eine Entscheidung ohne Rechtsgrundlage.
Nun bin ich grundsätzlich für die Erhöhung des Regelsatzes, aber dieser sollte verfassungsgemäß gestaltet sein und auch die übrigen vorgenommenen Änderungen im SGB sollten wohl noch einmal durchdacht werden.
Das Problem ist, dass aber gegen das nicht dem Urteil des BVerfG entsprechende Gesetz nur vorgegangen werden kann, wenn es rechtskräftig ist.
Ich frage mich, warum Herr Wulff das Gesetz noch nicht unterzeichnet hat (eine ernsthafte Überprüfung kann ich mir beim besten Freund des Herrn Maschmeyer irgendwie auch nicht vorstellen), ebenso frage ich mich aber auch, was die BA bewegt zu verkünden, die erhöhten, de facto jedoch niedrigeren Regelsätze würden Ende März ausgezahlt werden.
So bleibt alles so undurchsichtig wie die Berechnung des Regelbedarfs es auch ist.
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